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SolarMax MAX.STORAGE Ultimate Handbuch Seite 14

Batteriemodul 3kwh
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Transport beschädigter Batterien
Die Batteriemodule gelten nach der Sondervorschrift SV 376 dann als beschä-
digt, wenn folgende Kriterien zutreffen:
Gas oder Flüssigkeit ist ausgetreten
Die Batteriemodule haben äußerliche oder mechanische Schäden erlitten
Batteriemodule, bei denen sicherheitsrelevante Defekte identifiziert
wurden
Die
diagnostiziert
Trifft eines oder mehrere der oben genannten Kriterien zu, kontaktieren Sie
den Service um das weitere Vorgehen festzulegen.
Frachtübergabe an das Transportunternehmen
Der Verlader muss bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter, wie Bat-
teriemodulen, prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist. Er hat dafür Sorge zu
tragen, dass ein Versandstück nur verladen wird, wenn die Verpackung dicht
verschossen ist.
Folgende Vorschriften zum Beladen und Handhaben der Batteriemodule
müssen vom Verlader und Fahrzeugführer eingehalten werden:
Beladeverbot bei Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Fahrzeugmängeln
Zusammenladeverbote und Mengenbegrenzungen je Fahrzeug müssen
beachtet werden.
Das Trennungsgebot von Batteriemodulen zu Nahrungs-, Genuss- und Fut-
termitteln muss eingehalten werden.
Bei Ladearbeiten gilt Rauchverbot
Die einzelnen Versandstücke müssen so verstaut und gesichert sein, dass
sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeugs nur gering-
fügig verändern können.
14
Batteriemodule
wurden
vor
der
Beförderung
nicht
mehr

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