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Wilms RH 35 Betriebsanleitung Seite 8

Infrarot-ölheizer

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Vor Inbetriebnahme sehr sorgfältig lesen!
Vor Inbetriebnahme sehr sorgfältig lesen!
Wichtige Anlage zur Betriebsanleitung
Wichtige Anlage zur Betriebsanleitung
Die Geräte dürfen nicht in der Nähe von explosiven oder leicht brennbaren Materialien
Die Geräte dürfen nicht in der Nähe von explosiven oder leicht brennbaren Materialien
und nicht in explosions- und feuergefährdeten Räumen benutzt werden. Für einen
und nicht in explosions- und feuergefährdeten Räumen benutzt werden. Für einen
ausreichenden Mindestabstand von brennbarem Material, wie Holz usw., ist zu sorgen.
ausreichenden Mindestabstand von brennbarem Material, wie Holz usw., ist zu sorgen.
Ebenso ist das Aufstellen in Räumen mit grosser Staubentwicklung untersagt.
Ebenso ist das Aufstellen in Räumen mit grosser Staubentwicklung untersagt.
Bei Betrieb von ölbeheizten Infrarot-Strahlern ist insbesondere die Unfallverhütungs-
Bei Betrieb von ölbeheizten Infrarot-Strahlern ist insbesondere die Unfallverhütungs-
vorschrift "Heiz-Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten" zu
vorschrift "Heiz-Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten" zu
beachten, weiterhin die Bedienungs-und Wartungsvorschriften, die örtlichen bau-
beachten, weiterhin die Bedienungs-und Wartungsvorschriften, die örtlichen bau-
polizeilichen, brandschutztechnischen sowie berufsgenossenschaftlichen und
polizeilichen, brandschutztechnischen sowie berufsgenossenschaftlichen und
sonstigen Arbeitsschutzvorschriften.
sonstigen Arbeitsschutzvorschriften.
Infrarot-Strahler mit offener Brennkammer (ohne Abgasstutzen) dürfen in
Infrarot-Strahler mit offener Brennkammer (ohne Abgasstutzen) dürfen in
Räumen nur betrieben werden, wenn:
Räumen nur betrieben werden, wenn:
diese gut be- und entlüftet sind und
diese gut be- und entlüftet sind und
der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atemluft keine unzuträgliche Kon-
der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atemluft keine unzuträgliche Kon-
zentration erreicht.
zentration erreicht.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z.B.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z.B.
der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im
der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im
Raum in Betrieb befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein
Raum in Betrieb befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein
natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist
natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist
oder:
oder:
nicht verschliessbare Öffnungen für Zu- und Abluft in der Nähe von Decke
nicht verschliessbare Öffnungen für Zu- und Abluft in der Nähe von Decke
und Boden vorhanden sind, deren Größe in m² mindestens der 0.003-fachen Nenn-
und Boden vorhanden sind, deren Größe in m² mindestens der 0.003-fachen Nenn-
wärmebelastung in kW aller im Raum befindlichen Geräte entspricht.
wärmebelastung in kW aller im Raum befindlichen Geräte entspricht.
Mit einer unzuträglichen Konzentration gesundheitsschädlicher Stoffe in der
Mit einer unzuträglichen Konzentration gesundheitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft ist nicht zu rechnen, solange die MAK-Werte unterschritten sind und der
Atemluft ist nicht zu rechnen, solange die MAK-Werte unterschritten sind und der
Sauerstoffgehalt der Luft mehr als 17 Vol.-% beträgt.
Sauerstoffgehalt der Luft mehr als 17 Vol.-% beträgt.

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