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Wolf CGB-2-68 Betriebsanleitung Für Die Fachkraft Seite 13

Gasbrennwerttherme
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Planung
Elektrische Leitfähigkeit und Wasserhärte
Die Grenzwerte für Leitfähigkeit und Wasserhärte sind vom spezifischen Anlagenvolumen V
(V
= Anlagenvolumen / max. Nennwärmeleistung) abhängig.
A
Bei Mehrkesselanlagen gemäß VDI 2035 die max. Nennwärmeleistung des kleinsten Wärmeerzeugers
einsetzen.
Anforderung Heizwasserqualität bezogen auf das ganze Heizsystem:
Gesamtheizleistung
[kW]
≤ 50
50-200
Gesamtheizleistung
[kW]
≤ 50
50-200
Gesamtheizleistung
[kW]
≤ 50
50-200
Umrechnung Gesamthärte: 1 mol/m³ = 5,6 °dH = 10 °fH
1
<800 µS/cm: salzhaltig / <100 µS/cm: salzarm
2
<0,11 °dH: empfohlener Normwert, Grenze bis <1 °dH zulässig
3
Tab. 4.3
Elektrische Leitfähigkeit und Wasserhärte
Berechnungsbeispiel
Anlage mit einem CGB-2-75
Anlagenvolumen = 800 L
Max. Nennwärmeleistung bei CGB-2-75 = 75 kW
Gesamthärte des unbehandelten Trinkwassers C
Spezifisches Anlagenvolumen V
V
= Anlagenvolumen / max. Nennwärmeleistung
A
V
= 800 L / 75 kW = 11 L/kW
A
Maximale zulässige Gesamthärte C
siehe Tab. 4.3 Elektrische Leitfähigkeit und Wasserhärte
Das spez. Anlagenvolumen V
Die Gesamthärte für das Füll- und Ergänzungswasser C
Ist die Gesamthärte des unbehandelten Trinkwassers zu hoch, muss ein Teil des Füll- und
Ergänzungswassers entsalzt werden:
Anteil entsalztes Wasser A
A = 100 % ‒ [(C
A = 100 % ‒ [(11,2 °dH ‒ 0,1 °dH) / 18 °dH ‒ 0,1 °dH)] • 100% = 38 %
38 % des Füll- und Ergänzungswassers müssen entsalzt werden.
Volumen entsalztes Wasser V
V
= A • Anlagenvolumen
Aufbereitung
V
= 38 % • 800 L = 304L
Aufbereitung
Beim Befüllen der Anlage mindestens 304 L entsalztes Wasser einfüllen.
Anschließend kann mit dem verfügbaren Trinkwasser nachgefüllt werden.
8616991_202111
Gesamthärte
[°dH]
≤16,8
≤11,2
Gesamthärte
[°dH]
≤11,2
≤8,4
Gesamthärte
[°dH]
≤0,11
≤0,11
A
max
liegt bei einer Gesamtleistung von 50-200 kW bei ≤ 20 L/kW.
A
‒ 0,1 °dH) / C
max
Trinkwasser
Aufbereitung
V
≤ 20 L/kW
A
/ Summe Erdalkalien
1
[mol/m³]
V
> 20 L/kW und < 50 L/kW
A
/ Summe Erdalkalien
1
[mol/m³]
V
≥ 50 L/kW
A
/ Summe Erdalkalien
1
[mol/m³]
3
3
= 18 °dH
Trinkwasser
muss deshalb ≤11,2 °dH sein.
max
‒ 0,1 °dH)] • 100 %
Leitfähigkeit
LF [µS/cm]
≤3,0
≤2
Leitfähigkeit
LF [µS/cm]
≤2
≤1,5
Leitfähigkeit
LF [µS/cm]
≤0,02
≤0,02
A
bei 25 °C
2
<800
<100
bei 25 °C
2
<800
<100
bei 25 °C
2
<800
<100
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