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Barco Coronis 5MP Mammo Erste Schritte Seite 87

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Garantiebedingungen
(a) Hardware: Falls ein Produkt oder Teile hiervon während des Garantiezeitraums eine der
Garantiebestimmungen nicht erfüllen, muss, auf Verlangen des Kunden, Barco auf eigene Rechnung
umgehend und innerhalb von 20 Werktagen entweder: (i) das entsprechende Produkt oder die
betroffenen Teile reparieren oder nachbessern; oder (ii) das Produkt oder die entsprechenden Teile
oder Komponenten entsprechend der Bedingungen unter Artikel 1 ersetzen. Ein Ersatzteil muss
mindestens eine gegenüber dem Originalteil vergleichbare Funktionalität aufweisen. Das ersetzte
Produkt bzw. die Ersatzteile und/oder –Komponenten sind Eigentum von Barco und müssen, auf
Verlangen von Barco, vom Kunden an Barco zurückgegeben werden, wobei hierfür Barco die Kosten
trägt.
(b) Software: Die einzige Verpflichtung von Barco besteht in der Beseitigung erheblicher
Fehlfunktionen der Software (sofern technisch vertretbar), durch Anpassung der Software oder in
der Zurverfügungstellung einer alternativen Softwareversion.
(c) Die Reparatur oder Ersatzleistung gemäß den Garantien erstreckt sich auf Material- und
Arbeitskosten.
ARTIKEL 5: GARANTIEAUSSCHLUSS
BARCO NV, MID VERWEIGERT ALLE GARANTIEANSPRÜCHE, AUSDRÜCKLICH ODER BESCHRÄNKT,
EINSCHLIEßLICH ALLER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR SACH- UND FUNKTIONSMÄNGEL FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
ARTIKEL 6: HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegte Entschädigung stellt die alleinige und
ausschließliche Entschädigung des Kunden, sowie die alleinige und ausschließliche Verpflichtung
von Barco im Falle eines Verstoßes von Barco gegen die hierin festgelegten Garantiebestimmungen
dar.
BARCO N.V. KANN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN VON KUNDEN ODER DRITTEN FÜR DIREKTE, INDIREKTE,
BESONDERE ODER RESULTIERENDE SCHÄDEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT AUSSCHLIEßLICH, BZW. FÜR
VERLUST VON MATERIELLEM ODER IMMATERIELLEM EIGENTUM ODER GERÄT, FÜR SCHÄDEN AUS
ENTGANGENEM GEWINN, KAPITALKOSTEN, BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZGÜTER ODER ANSPRÜCHE
DES BENUTZERS AUFGRUND VON GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG HAFTBAR GEMACHT WERDEN. DIE
HAFTUNG VON BARCO NV, MID FÜR HERSTELLUNG, VERTRIEB, LIEFERUNG, WIEDERVERKAUF,
INSTALLATION, BETRIEB ODER FUNKTIONSFÄHIGKEIT DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN IM
RAHMEN DIESER GARANTIEBEDINGUNGEN, OB AUFGRUND DIESES VERTRAGS, NACHLÄSSIGKEIT,
UNERLAUBTER HANDLUNG, GARANTIE ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE
ARTIKELKOSTEN FÜR GÜTER ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE SICH DIE HAFTUNG BEZIEHT.
ARTIKEL 7: HÖHERE GEWALT
Jede Partei wird von den Verbindlichkeiten dieser Vereinbarung dahingehend von den
Leistungsansprüchen dieses Garantievertrags entbunden, wenn der Sachverhalt der Höheren Gewalt
vorliegt. Der Sachverhalt „Höhere Gewalt" greift, ist aber nicht beschränkt auf Arbeitskämpfe,
Brände, Mobilisierungen, Beschlagnahmen, Embargos, Währungstransferbeschränkungen,
Aufstände, fehlende Transportmöglichkeiten, Beschränkungen im Energieverbrauch und alle weitere
Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, und die für die Erfüllung der
Verpflichtungen einer Partei ein Hindernis darstellen.
ARTIKEL 8: ALLGEMEIN
8.1
Der Kunde erkennt an, dass die gesamte Software und alle elektronischen Geräte einschließlich der
Produkte von Barco nv, MID u. U. Fehler, mechanische oder elektrische Defekte aufweisen können.
Bei unsachgemäßer Anwendung bzw. unsachgemäßer Sicherung bzw. unzureichenden
Sicherheitsmaßnahmen ist daher ein einwandfreies Funktionieren des Produkts nicht gewährleistet,
wenn Personen- oder Sachschäden aufgrund von Defekten oder Störungen des Produkts resultieren.
8.2
Barco nv, MID haftet nicht für Maschinenschaden und/oder Service- bzw. Wartungsausfall aufgrund
von Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs liegen.
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