Gewährleistung, Haftungsausschluss
GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten Gewährleis-
tung ausgestattet. Sollten Sie einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend machen
wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler, der Gewährleistungsgeber und für die
Abwicklung zuständig ist. Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktionsmängel
sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von uns behoben.
Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie
Sendungen können nicht angenommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir keine Haftung übernehmen. Wir
empfehlen eine entsprechende Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu ständige Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäss der Bedienungsanleitung betrieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und original
MULTIPLEX Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Überlastungen
und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des Fehlers oder des Defektes bei.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Dieses Ladegerät ist ausschließlich für das Laden von den in der Anleitung genannten Akkus
konzipiert und zugelassen. MULTIPLEX Modellsport GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei
Haftung bei anderweitiger Verwendung. Sowohl die Einhaltung der Betriebsanleitung als auch die
Bedingungen und Methoden beim Betrieb, Verwendung und Wartung des Ladegeräts können von
MULTIPLEX Modellsport nicht überwacht werden. Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für
Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder in
irgendeiner Weise damit zusammenhängen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung
zur Schadenersatzleistung, gleich aus welchen Rechtsgründen, auf den Rechnungswert der an dem
schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten MULTIPLEX Produkte begrenzt. Dies gilt
nicht, soweit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässig-
keit unbeschränkt gehaftet werden muss.
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