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RHÉA-FLAM LAMIA Bedienungsanleitung Seite 28

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GARANTIESCHEIN für RHÉA-FLAM Produkte
REKLAMATIONS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN DER FIRMA ROMOTOP spol. s r.o. FÜR
DEN KÄUFER (VERBRAUCHER)
1. Diese Reklamations- und Garantiebedingungen stehen im Einklang mit den einschlägigen
Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches
Gesetzbuch, und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz.
2. Der Verkäufer ist verpflichtet auf Wunsch des Verbrauchers einen Beleg über den Kauf des Produktes
oder über die Erbringung der Dienstleistung mit Angabe des Kaufdatums des Produktes oder des Datums der
Erbringung der Dienstleistung, mit der Angabe, um welches Produkt oder um welche Dienstleistung es sich
handelt und zu welchem Preis das Produkt gekauft oder die Dienstleistung erbracht wurde, auszuhändigen,
soweit in den Sonderrechtsvorschriften nicht etwas anderes vorgesehen ist.
3. Für das Produkt wird eine Qualitätsgarantie in der Dauer von 24 Monaten durch den Verkäufer gewährt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Übernahme des Produktes durch den Verbraucher zu laufen.
Falls die Inbetriebnahme durch eine autorisierte bzw. spezialisierte Firma durchgeführt werden muss, beginnt
die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Produktes zu laufen, wenn der Käufer die
Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen nach der Übernahme der Sache bestellt und die
erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und ordnungsgemäß geleistet hat. Sollte diese Bedingung nicht
erfüllt werden, läuft die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Produktes.
Minimale Garantiefrist:
Die gesetzlich vorgeschriebene minimale Garantiefrist beträgt 24 Monate. Für den Fall, dass für das Produkt
eine längere Garantiefrist gewährt wird, wird ihre Länge in der Rechnung bzw. im Garantie- und Lieferschein
angeführt.
4. Die Garantie bezieht sich auf alle Fertigungs- und Materialfehler, die nachweislich während der gültigen
Garantiezeit entstanden sind.
5. Die Garantie bezieht sich nicht auf:
- die Abnutzung der Sache und der Teile infolge deren Nutzung beim gewöhnlichen Gebrauch des Produktes,
die Abnutzung von Teilen, die einen regelmäßigen Austausch erfordern und deren Lebensdauer im Sinne des §
2167 des Bürgerlichen Gesetzbuches begrenzt ist (insbesondere Teile im direkten Kontakt mit Feuer wie z.B.
Schamottesteine, sämtliche Dichtungen, Glasscheiben, dekorative Glasbedruckung, Roste, Anschläge,
mechanisch beanspruchte Federn, usw.), sowie
- Mängel infolge falscher oder unsachgemäßer Bedienung und Eingriffe, infolge des Anschlusses an einen
unzureichend dimensionierten Schornstein oder einen Schornstein mit niedrigem Förderdruck, infolge
unangemessenen Umgangs oder Gebrauchs oder infolge der Nichteinhaltung der Nutzungs- und
Wartungsbedingungen (siehe Bedienungsanleitung),
- Mängel infolge mechanischer Beschädigung,
- Geräuschentwicklung während der Anheiz- und Abkühlungsphase des Geräts (Kaminofen, Kamineinsatz).
Es handelt sich um keine Fehlfunktion, sondern eine physikalische Eigenschaft, welche durch eine natürliche
Ausdehnung der verwendeten Materialien verursacht wird (sog. Wärmeausdehnung).Auch das Brennen des
Holzes selbst verursacht akustische Erscheinungen (z.B. Knacken), was ein unteilbarer Bestandteil des
Verbrennungsprozesses ist,
- wenn das Produkt in feuchten und nicht überdachten Räumen gelagert wird, bzw. wenn es in Räumen
verwendet wird, die nicht Wohnräumen entsprechen,
- auf Schäden infolge einer Naturkatastrophe, Witterungseinflüsse, gewaltsamer Beschädigung,
- bei Verletzung der Garantieaufkleber und -schilder mit den Produktionsnummern,
- Transportschäden (beim eigenen Transport). Beim Transport durch einen externen Transportdienst behält
sich der Verkäufer das Recht vor das Produkt am Ort zu prüfen, an dem es angeliefert wurde.
- wenn die Angaben im Lieferschein oder im Kaufbeleg nicht mit den Angaben auf dem Typenschild
übereinstimmen.
6. Auf das bei der Reparatur oder beim Austausch der Komponenten des Produktes verwendete
Verbrauchsmaterial bezieht sich keine Verlängerung der Garantiezeit.
7. Die Reklamationen werden beim Verkäufer, bei dem die Sache gekauft wurde, geltend gemacht. Wenn ein
anderer Unternehmer für die Reparatur im Garantieschein angeführt ist, der sich im Ort des Verkäufers oder in
einem für den Käufer näher liegenden Ort befindet, macht der Käufer das Recht auf die Reparatur bei dem zur
Durchführung der Garantiereparatur bestimmten Unternehmer geltend. Der zur Durchführung der Reparatur
bestimmte Unternehmer ist verpflichtet die Reparatur innerhalb der beim Verkauf der Sache zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Frist durchzuführen.
8. Der Verkäufer ist verpflichtet eine schriftliche Bestätigung darüber an den Verbraucher auszuhändigen,
wann der Verbraucher das Recht geltend gemacht hat, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art der
Erledigung der Reklamation durch den Verbraucher gefordert wird. Weiterhin ist er verpflichtet ihm innerhalb
einer 30-tägigen Frist die Art und Weise sowie das Datum der Abwicklung der Reklamation bzw. den Grund für
die Zurückweisung der Reklamation schriftlich mitzuteilen Diese Pflicht bezieht sich auch auf andere Personen,
die zur Durchführung der Reparatur bestimmt sind.
9. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf des Produktes wird die Reklamation als ein Widerspruch
zum Kaufvertrag entsprechend § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgewickelt. In den weiteren Monaten der
Garantiezeit wird je nachdem vorgegangen, ob es sich um einen behebbaren oder nicht behebbaren Mangel
handelt.
10. Die Reklamationen werden ausschließlich mit dem Käufer oder mit der durch diese schriftlich
beauftragte Person abgewickelt.
11. Bei der Reklamation ist der Käufer verpflichtet die Typbezeichnung des Produktes und eine detaillierte
Beschreibung des beanstandeten Mangels mitzuteilen bzw. zu belegen (z.B. in welchem Modus und wie sich der
Mangel bemerkbar macht, wie lange nach dem Anheizen, Beschreibung der Handhabung der Sache vor der
Entstehung des Mangels usw.).
12. Bei der Geltendmachung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass das Produkt bei
dem Verkäufer beanstandet wird, der das Produkt verkauft hat, und dass das Produkt unter Garantie steht. Um
diese Sachverhalte nachzuweisen, sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Kaufbeleg
- bestätigter Garantieschein samt dem Übergabeprotokoll, wenn dieses ein Teil des Garantiescheins ist
13. Andere, in diesen Bedingungen nicht geregelten Rechte und Pflichten werden in den einschlägigen
Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik geregelt.
RHÉA-FLAM von
ROMOTOP spol. s r.o., herausgegeben am 01.01.2020
Revision 02/21

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