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Deichselstützlast - BMW 316i Betriebsanleitung

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Anhängerbetrieb
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Abdeckklappe
Ausbauen:
Die Abdeckklappe für die Anhänger-
vorrichtung unterhalb in der Griffmulde
anfassen und nach hinten abziehen.
An- und Abbau des Kugelkopfes ent-
nehmen Sie bitte der separat beiliegen-
den Anleitung.
Anbauen:
Die Abdeckklappe in die Führung ein-
schieben und ganz andrücken.
Deichselstützlast
Sie ist das Gewicht, mit dem die Deich-
sel des Anhängers auf dem Kugelkopf
der Anhängerkupplung lastet (kann z. B.
mit einer Personenwaage ermittelt
werden).
In Deutschland: Vorgeschriebene
minimale Deichselstützlast: 25 kg.
Die zulässige Deichselstützlast (siehe
Seite 217) darf nicht überschritten,
sollte aber, speziell bei großen und
schweren Anhängern, die zu Pendel-
schwingungen neigen, möglichst immer
ausgenutzt werden.
Die Deichselstützlast wirkt auf das
Fahrzeug. Das zulässige Gesamtge-
wicht und die zulässige Hinterachslast
des Zugfahrzeugs dürfen im Anhänger-
betrieb dadurch nicht überschritten
werden. Die Zuladung wird durch das
Gewicht der Anhängerkupplung bzw.
bei Anhängerbetrieb auch durch die
Deichselstützlast reduziert. Das zuläs-
sige Zug-Gesamtgewicht darf nicht
überschritten werden.
Beladung
Bei der Beladung des Anhängers darauf
achten, dass die Zuladung möglichst
tief und in Nähe der Achse verstaut ist.
Ein tiefer Anhängerschwerpunkt erhöht
die Fahrsicherheit des gesamten
Gespanns erheblich.
Das zulässige Gesamtgewicht des An-
hängers und die zulässige Anhängelast
des Fahrzeugs dürfen nicht überschrit-
ten werden. Maßgebend ist der jeweils
kleinere Wert.
Vor dem Kauf eines Anhängers ist es
ratsam, sich vom Hersteller eine Garan-
tieerklärung über das effektive Anhän-
gergewicht sowie die mögliche Anhän-
gerzuladung geben zu lassen.
Steigungen
Die Steigfähigkeit, gemessen auf Mee-
reshöhe, ist im Interesse von Sicherheit
und reibungslosem Verkehrsfluss auf
Steigungen von 12 X begrenzt. Wenn
höhere Anhängerlasten über Nachtrag
zugelassen sind, beträgt die Grenze
8X.
Mit zunehmender Höhe über dem Mee-
resspiegel sinkt erfahrungsgemäß die
Motorleistung. Bei Gebirgsfahrten des-
halb besonders beachten, dass die
Steigfähigkeit beim Anfahren abnimmt
und auf die Ausnutzung der maximal
zulässigen Gewichte von Fahrzeug und
Anhänger verzichtet werden muss.
Online Version zu Sach-Nr. 01 40 0 155 436 - © 07/00 BMW AG
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