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Verbot Missbräuchlicher Benutzung - Palfinger P 300 KS Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis

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2 VERWENDUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.3
VERBOT MISSBRÄUCHLICHER BENUTZUNG
Unfallgefahr!
Es ist verboten, die Hubarbeitsbühne anders als bestimmungsgemäß zu benutzen.
VERBOTEN sind alle Verhaltensweisen, die Unfälle provozieren, ein vorhandenes Restrisiko erhöhen
oder den Absturz der Hubarbeitsbühne zur Folge haben, beispielsweise:
1. die Nichtbeachtung der jeweiligen nationalen Straßenverkehrsordnungen
2. der Einsatz der Hubarbeitsbühne in explosionsgefährdeter Umgebung
3. der Aufenthalt im Fahrerhaus während des Bühnenbetriebes
4. das Austeleskopieren oder Schwenken, wenn die Armkonstruktion auf oder neben der
Geräteablage abgelegt ist
5. der unnötige Aufenthalt auf oder im Abstütz-, Schwenk- und Drehbereich während des
Bühnenbetriebes
6. das Betreten von Abdeckungen und Ladeflächen im Bühnenbetrieb
7. das Betreten und Verlassen vom Arbeitskorb außerhalb der maximal zulässigen Zu- bzw.
Ausstiegshöhe von 650mm.
8. die Überschreitung der jeweils maximalen Nennlast, der Personenzahl, der maximalen
Seitenkraft am Korbrand und der Fahrzeugzuladung (siehe technische Daten!)
9. die schnelle Annäherung an Hindernisse aller Art und/oder das Anstoßen daran
10. das Aufsetzen des Arbeitskorbes
11. das absichtliche Versetzen der Hubarbeitsbühne in Schwingungen
12. die Anbringung von Teilen jeglicher Art, die eine Windkraft auf die Hubarbeitsbühne vergrößern
(z.B. Schrifttafeln)
13. die Verwendung von Leitern, Gerüsten o.ä. im Korb zur Erhöhung der Arbeitshöhe/Reichweite
14. die Verwendung der Hubarbeitsbühne als Kran oder Lastenaufzug
15. das Werfen von Gegenständen in den Arbeitskorb oder aus ihm heraus
16. die Erhöhung der Korblast durch Zuladung, wenn die Lastmomentbegrenzung durch Warnton
oder Display-Anzeige bereits Maximallast anzeigt
17. die Verwendung der Hubarbeitsbühne als Sportgerät (für Bungee-Jumping o. ä.)
18. der Kabel-, Leitungs- oder Seilzug
19. das Betreiben der Hubarbeitsbühne ab Windstärke 6 oder vor/während Gewittern
20. das Betreiben der Hubarbeitsbühne trotz nicht regelmäßig durchgeführter Wartung
21. das Betreiben der Hubarbeitsbühne trotz erkannter Funktionsstörung
22. das Betreiben der Hubarbeitsbühne, wenn für die Standsicherheit erforderliche An- und
Aufbauteile wie Gerätekästen, Aggregate etc. entfernt worden sind
23. die Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne nach Ölwechsel, nach Reparaturarbeiten am
Hubarmzylinder oder den Ventilen des Hubarmzylinders, ohne vorherige Reichweitenkontrolle
Bedienungsanleitung P 300 KS
Edition: 2009
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