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Sachgemäßer Gebrauch; Zulässige Umgebungsbedingungen; Lärmentwicklung; Lagerung - Columbus IWV 80 Original Bedienungsanleitung

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1.4 Sachgemäßer Gebrauch
Dieses spezifische Saugermodell wurden ausschließlich zum Aufsaugen von trockenen nicht
entzündlichen und nicht gesundheitsschädlichen Stäuben mit Hilfe der vorgesehenen Filter sowie zum
Aufnehmen von nicht entzündlichen und nicht korrosiven Flüssigkeiten konzipiert, gebaut und mit
Schutzeinrichtungen versehen.
Jeder andere Gebrauch ist als SACHWIDRIG zu betrachten.
Der Sauger ist für den professionellen Gebrauch in der Industrie bestimmt.
1.5 Zulässige Umgebungsbedingungen
Zur Gewährleistung des einwandfreien Betriebs muss der Sauger vor Klimaeinwirkungen (Regen,
Hagel, Schnee, Nebel, schwebende Stäube etc.) geschützt, bei einer Betriebstemperatur zwischen 5°
C und 45° C und einer relativen Feuchtigkeit unter 70 % aufgestellt werden.
Der
Arbeitsplatz muss
deflagrationsfähiger Atmosphäre sein.
1.6 Lärmentwicklung
Die Messungen des Schalldruckpegels wurden in Übereinstimmung mit den Normen 2006/42/CE
durchgeführt. Der Dauerschalldruckpegel dieses spezifischen Nass- und Trockensauger-Modells
beträgt:
Die Hand-Arm-Vibration während der Bedienung des Saugers ist niedriger als 2,5 m/Sek.
Achtung!
Gemäß
den
Bestimmungen
Schalldruckpegel
über
Schutzausrüstung ausgestattet sein.
Sieht die Anwendung den Gebrauch in diesen Bedingungen vor, müssen den Arbeitern
dementsprechend zugelassene persönliche Schutzausrüstungen für den Schutz des Gehörs
zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind sie über die Gefahren infolge von
Lärmeinwirkung zu informieren.

1.7 Lagerung

Entfernen und reinigen Sie den Filter, leeren Sie den Behälter und lagern Sie den Sauger an einem
vor Klimaeinwirkung geschützten Ort mit einer Temperatur von 0° C bis 40° C. Decken Sie ihn mit
einem Nylontuch ab, um Staubansammlungen zu vermeiden.
1.8 Außerbetriebnahme
Bei einer Außerbetriebnahme müssen alle Teile des Saugers gemäß den geltenden
Gesetzesbestimmungen den zugelassenen Sammelstellen übergeben werden.
Hierzu sind die Kunststoff- und Gummiteile vom Elektromaterial zu trennen.
Alle ausschließlich aus Kunststoff, Aluminium, Stahl gefertigten Bauteile können zur
Wiederverwertung an die entsprechenden Sammelstellen übergeben werden
sauber,
ausreichend
74 dB (A)
der
Gesetzesverordnung
85
dB
(A)
ausgesetzt
6
beleuchtet
und
frei
müssen
sind,
mit
geeigneter
Industriesauger
IWV 80
von
explosions-
oder
Arbeiter,
die
einem
persönlicher

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