Montage- und Bedienungsanleitung
Solar-Regler MPP 165 Duo Dig.
Solar-Regler MPP 250 Duo Dig.
Solar-Regler MPP 350 Duo Dig.
Solar-Regler MPP 430 Duo Dig.
Bitte lesen Sie vor Gebrauch des Solar-Reglers die Bedienungsanleitung sorgfältig durch, bevor
Sie mit dem Anschluss und der Inbetriebnahme beginnen.
MPP Solar-Regler für hochwertige Reisemobile, Caravan und Boote.
Votronic Solar-Regler der Serie „MPP" (Maximum-Power-Point) mit „IU1oU2"-Ladekennlinie werden als Bindeglied
zwischen Solar-Panel(s) und Batterie(n) geschaltet.
Bei der MPP-Technologie ermittelt der Regler immerzu automatisch mehrmals pro Sekunde die maximale
Leistungsausbeute (MPP) der Solar-Module. Er transformiert dann den Spannungsüberschuss des Solar-Moduls auf einen
höheren Ladestrom für die Batterie um (verwirklicht durch Hochfrequenz-Schaltreglertechnologie mit hohem
Wirkungsgrad). Dieser Ladestromzugewinn sorgt für kürzere Ladezeiten und die bestmögliche Leistungsausnutzung der
Solaranlage.
Die MPP Solar-Regler arbeiten vollautomatisch, sind wartungsfrei und bieten folgende Funktionen:
MPP-Ladestrom-Zunahme gegenüber herkömmlichen Reglern durch den Einsatz modernster Reglertechnologie
(Mikroprozessor) um 10 % bis 30 % (Wirkungsgrad > 95 %). Das Leistungsplus zeigt sich insbesondere zur kühleren
Jahreszeit und z. B. bei Hochnebellagen, geringerer und diffuser Beleuchtung (Überwinterung).
Umschaltbare Ladekennlinien zur optimalen Ladung von Blei-Gel-/dryfit-, AGM-/Vlies- oder Säure-/Nass-Batterien
sowie LiFePO4-Batterien (s. Tabelle 1).
Die Ladespannung ist frei von Spitzen und so geregelt, dass ein Überladen der Batterien ausgeschlossen ist.
Zwei Batterie-Ladeausgänge: Automatisches Laden der Hauptversorgungs-Bord-Batterie (BORD I) sowie Stützladung
und Ladeerhaltung (max. 1 A) der Fahrzeug-Starterbatterie (Start II) mit Schutz vor Überladung.
Überwachungsfreie Ladung: Serienmäßiger Schutz gegen Überlast, Überhitzung, Verpolung und Batterie-
Rückentladung (bei zu geringer Solarleistung z. B. Dämmerung, nachts etc.).
Parallel-/Puffer-Betrieb: Einhaltung der Ladevorschriften auch bei gleichzeitigem Betrieb von Verbrauchern.
Überladeschutz: Regelt den Ladestrom der Batterie bei zu viel Solarleistung und voller Batterie zurück, sorgt bei
Stromverbrauch durch sofortiges Nachladen für einen möglichst hohen Ladezustand der Batterie.
„IU1oU2"-Ladekennlinie: Definierte Ladespannungserhöhung (U1) verhindert schädliche Säureschichtungen (Blei) und
sorgt für Ausgleichsladung der einzelnen Batteriezellen (Blei und Lith.), danach automatische Erhaltungsladung (U2).
Ladekabel-Kompensation: Spannungsverluste auf den Ladekabeln werden automatisch ausgeregelt.
Bordnetzfilter: Problemloser Parallelbetrieb mit Wind- und Motorgeneratoren, Netz-Ladegeräten, Lichtmaschinen etc.
Messausgang für EBL, evtl. vorhandener Elektroblock im Wohnbereich des Fahrzeugs: Ermöglicht die bequeme
Verwendung einer im Elektroblock eingebauten (Solar-) Stromanzeige zur Kontrolle der Solar-Anlage.
Schaltausgang „AES" (nur MPP 250, MPP 350 und MPP 430):
Bewirkt bei dauerhaft reichlich Solar-Leistungsüberschuss das automatische Umschalten von Kühlschränken mit „AES"
(Automatic Energy Selector, Electrolux / Dometic) von Gas- auf 12 V-Betrieb.
Anschluss für Batterie-Temperatur-Sensor (Art.-Nr. 2001):
Bei Blei-Batterien erfolgt die automatische Anpassung der Ladespannung an die Batterie-Temperatur, bewirkt bei
Kälte eine bessere Vollladung der schwächeren Batterie, bei sommerlichen Temperaturen wird unnötige
Batteriegasung und -belastung vermieden.
LiFePO4-Batterien: Batterieschutz bei hohen und insbesondere bei tiefen Temperaturen.
Unbedingt empfohlen, wenn die Batterietemperatur im laufenden Betrieb unter 0°C fallen kann.
Steckerfertig für den Anschluss der Votronic Solar-Anzeigegeräte zur optimalen Kontrolle der Anlage:
LCD-Solar-Computer S: LCD-Display mit Anzeigeumfang: Batteriespannung, Ladestrom, Ladeleistung,
eingelagerte Kapazität und Energie (V, A, W, Ah, Wh), Art.-Nr.: 1250.
(12 V / 12 A / 165 Wp)
(12 V / 18 A / 250 Wp)
(12 V / 25,5 A / 350 Wp)
(12 V / 31,5 A / 430 Wp)
Nr. 1710
Nr. 1715
Nr. 1720
Nr. 1725