Projektierung
3
Planungshinweise (gemäß VdS-Richtlinie 2095)
Abhängig von der Gebäudebreite, bzw. der zu überwachenden Fläche innerhalb eines Gebäudes,
ist es erforderlich mehrere Fireray Systeme einzusetzen. Die Anzahl der einzelnen Systeme und
die Werte für die Anordnung entnehmen Sie bitte der Zeichnung und der nachfolgenden
Tabelle.Für den Abstand von parallel nebeneinander liegenden Melderstrecken gilt gemäß der
Ergänzung zur VdS-Richtlinie 2095:
− 12 m Abstand bei einer Raumhöhe bis zu 6 m.
− 13 m Abstand bei einer Raumhöhe von 6 m bis 12 m.
Diese Werte gelten unabhängig vom jeweiligen Abstand zwischen Sender und Empfänger der
einzelnen Detektorstrecken.
S
E
a
max. 12 m
E
S
S = Sender
E = Empfänger
Abb. 2: Abstand von Melderstrecken in Abhängigkeit der Raumhöhe
Raumhöhe
bis 6 m
über 6m bis 12m
Erläuterung
D:
Höchstzulässiger horizontaler Abstand irgendeines Punktes der Decke zum nächst-
gelegenenStrahl (z.B. Wand).
DV:
Vertikaler Abstand des Melders zur Decke bzw. zum Dach.
α:
Winkel den die Dach-/Deckenneigung mit der Horizontalen bildet; hat ein Dach oder eine
Decke verschiedene Neigungen, z.B. Sheds, zählt die kleinere Neigung.
a:
höchstzulässiger Abstand zwischen zwei parallel geführten Strahlen.
A:
maximaler Überwachungsbereich je Melder als Produkt des höchstzulässigen Abstandes a
zwischen Sender und Empfänger.
Quelle: VdS-Richtlinie 2095 (Ergänzung)
Seite 6
FIRERAY 2000
max. 100 m
D
a
6,0 m
12 m
6,5 m
13 m
S
E
a
max. 13 m
E
S
DV Dachneigung α
A
bis 15°
2
1.200m
0,3 m bis 0,5 m 0,3 m bis 0,5 m
2
1.300m
0,4 m bis 0,6 m 0,5 m bis 0,8 m
über 15°