Die maximale Fahrzeug und An
hängerzuladung ist technisch ver
bindlich bis 12 % Steigung und bis
zu einer Höhe von 1 000 m über
dem Meeresspiegel festgelegt.
Die erlaubte maximale
Geschwindigkeit für das
Fahren mit Anhänger nicht über
schreiten.
Bei Fahrten im Hochgebirge wird
mit der Abnahme des Luftdruckes
auch die Motorleistung geringer.
Deshalb gilt Folgendes als Faust
formel: für jede weiteren ange
fangenen 1 000 m über 1 000 m
Meereshöhe ist das max. zulässige
Gespanngewicht um 10 % zu redu
zieren.
Beispiel: Befahren einer Passstraße
von max. 2 400 m gleich Reduzie
rung des Gespanngewichtes um
20 %.
3 000 m
2 000 m
1 000 m
0 m
Fahren
-20 %
-10 %
0 %
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