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2.

Garantie

Garantiebedingungen für Batavus-Fahrräder
Falls Sie die Garantie von Batavus in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dem Batavus-
Händler und/ oder Batavus B.V. den Kaufschein und den "Eigentumsschein" vorlegen. Im
Nachfolgenden sind die Garantiebedingungen festgelegt. Im Falle von Garantieansprüchen
ist es ratsam, Kontakt mit dem Batavus-Händler aufzunehmen. Er ist aufgrund seiner
Fachkenntnisse in der Lage, die Sache gemäß den Garantiebedingungen zu erledigen.
Artikel 1 Garantie
1.1
Batavus B.V. garantiert, dass die Batavus-Fahrräder keine Konstruktions- und/ oder
Materialfehler und/ oder Rostbildung aufweisen, sofern solches sich aus diesen
Garantiebedingungen ergibt.
1.2
Garantieansprüche können nur vom ersten Besitzer des betreffenden Batavus-Fahrrads
geltend gemacht werden.
1.3
Die Garantie erlischt gemäß den Bestimmungen von Artikel 3.1 und 5.1.
1.4
Die Garantie ist nicht übertragbar.
1.5
Von der von Batavus B.V. auf der Grundlage dieser Garantiebedingungen gegebenen
Garantie bleibt die Möglichkeit unberührt, aufgrund der im niederländischen Bürgerlichen
Gesetzbuch festgelegten ordentlichen Rechtsvorschriften dem Verkäufer gegenüber
Ansprüche geltend zu machen.
Artikel 2 Garantiefrist
2.1
In Bezug auf Konstruktions- und/ oder Materialfehler gibt Batavus B.V. 10 Jahre Garantie
auf Batavus-Rahmen und ungefederte Vorderradgabeln.
2.2
Für federnde Vorderradgabeln, Dämpfer und alle sonstigen Teile, mit Ausnahme der in
Absatz 2.4 dieses Artikels genannten Einzelteile, gilt die gleiche Garantie für 2 Jahre.
2.3
In Bezug auf Durchrostung von Innen gibt Batavus B.V. 2 Jahre Garantie auf die
Lackierung des Rahmens und der Gabeln.
2.4
Für Verschleißteile wie Reifen, Kette, Kettenräder, Freewheel, Zahnkränze, Züge
und Bremsklötze gilt keine Garantie, außer im Falle von Konstruktions- und/ oder
Materialfehlern.
2.5
In Bezug auf Rostbildung gibt Batavus B.V. 2 Jahre Garantie auf die sonstige Lackierung
und die sonstigen Chromteile, vorausgesetzt, dass sie ordentlich instand gehalten sind.
Artikel 3 Ausschluss von Garantie
3.1
In den nachfolgenden Fällen erlischt die Garantie nach Ermessen von Batavus B.V.:
a. Falsche und/ oder unachtsame Benutzung des Fahrrads sowie zweckwidrige
Benutzung;
b. Das Fahrrad ist nicht gemäß den im Handbuch festgelegten Vorschriften instand
gehalten worden;
c. Technische Reparaturen sind nicht auf fachmännische Weise vorgenommen worden;
d. Später montierte Einzelteile entsprechen nicht den technischen Spezifikationen des
betreffenden Fahrrades oder sind falsch montiert;
e. Der Eigentumsschein, aus dem hervorgeht, dass das Fahrrad auf fachkundige Weise
fertig montiert und geprüft ist, bevor es dem Kunden geliefert wurde, liegt nicht vor
oder wird vom Batavus-Händler nicht anerkannt.
3.2
Ferner wird von Batavus B.V. jede Haftung für Schaden am Fahrrad oder Einzelteilen
ausgeschlossen für:
a. Falsche Einstellung/ Spannung des Lenkers, des Lenkervorbaus, des Sattels, der
Sattelstütze, des Umwerfersatzes, der Bremsen oder der Schnellverschlüsse der
Räder und des Sattels;
b. Die Tatsache, dass Einzelteile wie Bremszüge/ Umwerfzüge, Bremsklötze, Reifen,
Kette und Zahnräder nicht rechtzeitig ersetzt worden sind;
c. Klimaeinflüsse wie normale Verwitterung der Lackierung oder Chromrost.
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