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Metz Ibiza-SF Bedienungsanleitung Seite 55

Inhaltsverzeichnis

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BAYERISCHES LANDESAMT
FÜR ARBEITSSCHUTZ,
ARBEITSMEDIZIN UND SICHERHEITSTECHNIK
Pfarrstraße 3
Über die Bauart eines Chassis mit Bildröhre nach §10 Röntgenverordnung (RöV) vom 08.01.1987
(BGBl. I S. 114), zuletzt geändert am 25.07.1996 (BGBl. I S. 1172)
Die von der METZ-Werke GmbH & Co KG, Ohmstr. 55, 90513 Zirndorf, beantragte Bauartzulassung
für das Chassis mit Bildröhre wurde mit Bescheid vom 11.05.2000, Nr. 13B/3443-1/9/00, erteilt.
Als Bauartzulassungskennzeichen wird das Zeichen By 665/00/Rö bestimmt.
Die Zulassung des nachfolgend beschriebenen Störstrahlers ist bis zum 31.05.2010 befristet. In die-
sem Zulassungsschein genannte Geräte, die vor Ablauf der Frist in Verkehr gebracht worden sind,
dürfen nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 RöV auch nach Ablauf dieser Frist weiter betrieben werden.
Gegenstand: . . . . . . . . . . .Chassis mit Bildröhre für Farbmonitore
Firmenbezeichnung: . . . . .METZ
Type: 699 G1. . . .*)
Bildröhre: . . . . . . . . . . . . .Philips
Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . .A59 ESF 002X043
Zulassungsinhaber: . . . . . .METZ-Werke GmbH & Co. KG
Ohmstr. 5
90513 Zirndorf
Betriebsbedingungen: . . .Hochspannung: max. 33,0 kV
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Strahlstrom:
PTB-Prüfungsschein: . . . .Nr. 6.32-F 1591 vom 05.05.2000
Wesentliche Merkmale für den Strahlenschutz sind:
- die Bauart der Bildröhre und
- die der Hochspannungserzeugung und -stabilisierung dienenden Baugruppen des Chassis.
*) Die in der Typenbezeichnung durch Punkte ersetzten Ziffern und Buchstaben bezeichnen
Zusätze, die den Strahlenschutz nicht betreffen.
Auflagen :
Die Geräte müssen vom Zulassungsinhaber einer Stückprüfung daraufhin unterzogen worden
sein, ob sie bezüglich der für den Strahlenschutz wesentlichen Merkmale der Bauartzulassung
entsprechen.
Kennzeichen und Angaben:
Die Geräte müssen auf der Rückwand das Kennzeichen By 665/00/Rö und einen Hinweis mit
mindestens folgendem Inhalt: „Die in diesem Gerät entstehende Röntgenstrahlung ist
ausreichend abgeschirmt. Beschleunigungsspannung maximal 33,0 kV"
München, den 11.05.2000
Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
Wichtiger Hinweis für den Benutzer des Gerätes:
Unsachgemäße Eingriffe, insbesondere Verändern der Hochspannung oder Einbau
eines anderen Bildröhrentyps, können dazu führen, daß Röntgenstrahlung in erhebli-
cher Stärke auftritt. So veränderte Geräte entsprechen nicht mehr dieser Zulassung
und dürfen nicht betrieben werden.
80538 München
Telefon (089) 2184-0
1,6 mA
Dipl.-Chem. Ritter
Gewerbedirektor
BAYERISCHES LANDESAMT
FÜR ARBEITSSCHUTZ,
ARBEITSMEDIZIN UND SICHERHEITSTECHNIK
Pfarrstraße 3
Über die Bauart eines Chassis mit Bildröhre nach §10 Röntgenverordnung (RöV) vom 08.01.1987
(BGBl. I S. 114), zuletzt geändert am 25.07.1996 (BGBl. I S. 1172)
Die von der METZ-Werke GmbH & Co KG, Ohmstr. 55, 90513 Zirndorf, beantragte Bauartzulassung
für das Chassis mit Bildröhre wurde mit Bescheid vom 04.08.2000, Nr. 13B/3443-1/23/00, erteilt.
Als Bauartzulassungskennzeichen wird das Zeichen By 669/00/Rö bestimmt.
Die Zulassung des nachfolgend beschriebenen Störstrahlers ist bis zum 31.08.2010 befristet. In die-
sem Zulassungsschein genannte Geräte, die vor Ablauf der Frist in Verkehr gebracht worden sind,
dürfen nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 RöV auch nach Ablauf dieser Frist weiter betrieben werden.
Gegenstand: . . . . . . . . . . . Chassis mit Bildröhre für Farbmonitore
Firmenbezeichnung: . . . . . METZ
Type: 699 G1. . . .*)
Bildröhre: . . . . . . . . . . . . . Philips
Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . A68 ESF 002X143
Zulassungsinhaber:. . . . . . METZ-Werke GmbH & Co. KG
Ohmstr. 5
90513 Zirndorf
Betriebsbedingungen: . . . Hochspannung:...max. 33,0 kV
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Strahlstrom: 1,8 mA
PTB-Prüfungsschein: . . . . Nr. 6.32-F 1603 vom 25.07.2000.
Wesentliche Merkmale für den Strahlenschutz sind:
- die Bauart der Bildröhre und
- die der Hochspannungserzeugung und -stabilisierung dienenden Baugruppen des Chassis.
*) Die in der Typenbezeichnung durch Punkte ersetzten Ziffern und Buchstaben bezeichnen
Zusätze, die den Strahlenschutz nicht betreffen.
Auflagen :
Die Geräte müssen vom Zulassungsinhaber einer Stückprüfung daraufhin unterzogen worden sein, ob
sie bezüglich der für den Strahlenschutz wesentlichen Merkmale der Bauartzulassung entsprechen.
Kennzeichen und Angaben:
Die Geräte müssen auf der Rückwand das Kennzeichen By 669/00/Rö und einen Hinweis
mit mindestens folgendem Inhalt:
„Die in diesem Gerät entstehende Röntgenstrahlung ist ausreichend abgeschirmt.
Beschleunigungsspannung maximal 33,0 kV"
München, den 04. August 2000.
Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
80538 München
Telefon (089) 2184-0
Dipl.-Chem. Ritter
Gewerbedirektor
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