2.1.4
Übergabe der Anlage und der
Bedienungsanleitung
Bei der Übergabe der Anlage ist es erforderlich, dass:
Die Bedienungsanleitung vom Lieferant der Anlage dem
Anwender mit dem Hinweis übergeben wird, dass es im
Installationsraum des Wärmegenerators aufzubewahren ist.
Auf der Bedienungsanleitung angegeben sind:
– die Seriennummer des Brenners;
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– die Anschrift und Telefonnummer der nächstgelegenen
Kundendienststelle;
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.........................................................................................
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2.2
Garantie und Haftung
Der Hersteller garantiert für seine neuen Produkte ab dem Datum
der Installation gemäß den gültigen Bestimmungen und/oder ge-
mäß Kaufvertrag. Prüfen Sie bei erstmaliger Inbetriebnahme,
dass der Brenner unbeschädigt und vollständig ist.
Die Nichteinhaltung der Angaben in diesem
Handbuch, Nachlässigkeit beim Betrieb, eine fal-
sche Installation und die Vornahme von nicht ge-
nehmigten Änderungen sind ein Grund für die
ACHTUNG
Aufhebung der Garantie seitens des Herstellers,
die dieser für den Brenner gewährt.
Insbesondere verfallen die Garantie- und Haftungsansprüche bei
Personen- und/oder Sachschäden, die auf einen oder mehrere
der folgenden Gründe zurückführbar sind:
falsche Installation, Inbetriebnahme, Einsatz und Wartung
des Brenners;
falscher, fehlerhafter und unvernünftiger Einsatz des Bren-
ners;
Eingriffe durch unbefugtes Personal;
Vornahme von nicht genehmigten Änderungen am Gerät;
Verwendung des Brenners mit defekten, falsch angebrach-
ten und/oder nicht funktionstüchtigen Sicherheitsvorrichtun-
gen;
Installation zusätzlicher Bestandteile, die nicht gemeinsam
mit dem Brenner einer Abnahmeprüfung unterzogen wur-
den;
Versorgung des Brenners mit unangemessenen Brennstof-
fen;
Defekte in der Brennstoffversorgungsanlage;
weiterer Einsatz des Brenners im Störungsfall;
falsch ausgeführte Reparaturen und/oder Revisionen;
Änderung der Brennkammer durch Einführung von Einsät-
zen, welche die baulich festgelegte, normale Entwicklung
der Flamme verhindern;
ungenügende und unangemessene Überwachung und
Pflege der Brennerbestandteile, die dem stärksten Ver-
schleiß unterliegen;
Verwendung von anderen als Original-Bestandteile als
Ersatzteile, Bausätze, Zubehör und Optionals;
Ursachen höherer Gewalt.
Der Hersteller übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung
bei Nichteinhaltung der in diesem Handbuch enthaltenen
Angaben.
Allgemeine Informationen und Hinweise
5
Der Lieferant der Anlage muss den Benutzer genau über fol-
gende Punkte informieren:
– den Gebrauch der Anlage,
– die eventuellen weiteren Abnahmen, die vor der Aktivie-
rung der Anlage durchgeführt werden müssen,
– die Wartung und Notwendigkeit, die Anlage mindestens
einmal pro Jahr durch einen Beauftragten des Herstellers
oder einen anderen Fachtechniker zu prüfen.
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen Kontrolle emp-
fiehlt der Hersteller einen Wartungsvertrag abzuschließen.
D
20189477