14.5
Belüftung des Heizraumes
Die Größe der Zu- und Abluftöffnungen den örtlichen Bestimmungen
entnehmen
Mindestdimensionierung:
Pro kW Anlagen-Nennleistung mindestens einen Zuluft-Querschnitt von 5 cm²
vorsehen, mindestens jedoch einen Gesamt-Querschnitt von 200 cm².
Es ist sicherzustellen, dass keinerlei Beeinträchtigungen durch Luftströmungen oder
Witterungseinflüsse entstehen. Bei Abdeckgittern u. ä. muss die Querschnittsfläche
erhalten bleiben.
14.6
Kaminanschluss, Rauchrohr
Benennung
Nennleistung
Abgastemperatur
CO
2
Abgas-Massenstrom
verfügbarer Förderdruck Gebläse
Kaminzug Begrenzung max.
Rauchrohrdurchmesser
32
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
Für den Verbrennungsvorgang sind im Heizraum Zu- und Abluftöffnungen
vorzusehen.
Einheit
kW
°C
%
kg/sec
Pa
Pa
mm
Die Abgasanlage muss gemäß den örtlichen Vorschriften bzw. nach
ÖNORM EN 3384-1 ausführt werden.
Rauchrohr zum Kamin hin steigend und so kurz wie möglich ausführen
Entsprechende Reinigungsöffnungen einbauen
Rauchrohr isolieren
Schutz vor heißer Oberfläche am Rauchrohr (Verbrennungsgefahr)
Schutz von brennbaren Teilen und Stoffen (z. B. elektrischen Leitungen)
Zur Reduzierung der Kondenswasserbildung
Isolierung (Steinwolle alukaschiert) 30 mm, optimal > 50 mm
Stöße verkleben
Keine brennbaren Materialien innerhalb von 20 cm bei isoliertem Rauchrohr
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
H I N W E I S
Eco-PK 250
Eco-PK 300
74,7 - 249
89,7 - 299
140
0,1385
Eco-PK 330
99 - 330
150
14
0,1666
0,1841
5
10
250