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Canon i-Sensys LBP5100 Anwenderhandbuch Seite 546

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LIZENZVEREINBARUNG
Lizenzvereinbarung zur Canon-software
Bitte lesen Sie sich genau die unten aufgeführten Nutzungsbedingungen durch, bevor Sie die Software
nutzen. Durch Nutzung der Software kommt eine Vereinbarung mit Canon Inc. ("Canon") zustande,
nach der Sie sich verpflichten, die folgenden Nutzungsbedingungen einzuhalten:
1. Alle Rechte an der Software und deren Kopien liegen, je nach ihrem Inhalt, entweder bei Canon
selbst oder bei Canons Lizenzgebern.
2. Canon erteilt hiermit jedem Nutzer der Software ("Nutzer") eine nicht-ausschließlich Lizenz zur
Verwendung der Software in Verbindung mit bestimmten Produkten von Canon, zu denen die
Software kompatibel ist.
3. Der Nutzer darf die Software oder Teile davon weder modifizieren, verändern, zurück entwickeln,
dekompilieren, disassemblieren noch anderweitige Anderungen vornehmen.
4. Canon, die Tochtergesellschaften von Canon und die Lizenzgeber von Canon übernehmen keinerlei
Haftung im Zusammenhang mit der Software. Der Haftungsausschluss bezieht sich auf Eignung
oder Brauchbarkeit der Software für die besonderen Zwecke des Nutzers oder auf Fehlerfreiheit, ist
jedoch nicht darauf beschränkt.
5. Keinesfalls dürfen Canon, die Tochtergesellschaften von Canon und die Lizenzgeber von Canon für
irgendwelche direkten, indirekten oder sonstigen Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden,
die von der Nutzung der Software herrühren, durch sie aufgetreten sind oder mit ihr in Verbindung
stehen.
6. Der Nutzer darf die Software oder Teile davon weder direkt noch indirekt exportieren, ohne die
notwendige Genehmigung der japanischen Regierung oder der beteiligten Regierungen eingeholt
zu haben.
Der Nutzer darf Teile der Software in kein Land exportieren oder reexportieren, in das die
US-Regierung Exporte verbietet.
Der Nutzer darf Teile der Software zu keiner Person oder Organisation exportieren oder
reexportieren, mit der die US-Regierung Handelsbeziehungen verbietet.
Der Nutzer darf die Software keiner Person zur Verfügung stellen, die aus einem Land stammt, in
das die US-Regierung Exporte verbietet.

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