10 Entsorgung
10.1 Hinweise zur Entsorgung
Gerät
Jeder Verbraucher ist nach deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, elektronische Altgeräte der
getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung von Elektronikgeräten über den Hausmüll ist verboten. Altgeräte können
unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgegeben werden. Sie können das Gerät auch an die C.Ed.
Schulte GmbH Zylinderschlossfabrik zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass Rücksendungen ausreichend frankiert sein müssen.
Das Symbol mit der durchkreuzten Mülltonne bedeutet: Elektro-Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll.
Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) nicht
sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken kommen.
Zudem können über die sachgerechte Entsorgung Wertstoffe zurückgewonnen und wiederverwertet werden, was einen
wesentlichen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen darstellt.
Verpackung
Die Verpackungen der Komponenten werden aus umweltfreundlichen, wiederverwendbaren Materialien hergestellt. Im Einzelnen
sind dies:
Außenverpackungen und Einlagen aus Pappe
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Einlagen und Schutzfolien aus Polyethylen (PE)
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Bitte entsorgen Sie die Verpackung umweltfreundlich durch Abfalltrennung.
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