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Kapitel Iv: Reinigung; Wartungsvertrag - Hargassner Neo-HV 20 Bedienungsanleitung

Stuckholzanlage
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Brand- und Explosionsgefahr durch leicht entflammbare Stoffe
Brandgefahr durch Restglut
Staub- und Rauchentwicklung durch Undichtheit der Anlage
Beschädigungen der Anlage durch minderwertiges Heizmaterial
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Wartungsvertrag

HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft

Kapitel IV: Reinigung

• Keine entzündlichen Sprays auf heiße Oberflächen sprühen.(zum Beispiel:
Schmieren von beweglichen Teilen im Brennraum)
 Die Sprühtropfen können explosionsartig verbrennen
• Keine brennbaren Schmiermittel verwenden
• Anlage (Brennraum) auskühlen lassen
• Vor dem Reinigen die Asche abkühlen lassen
• Dichtflächen ausschließlich mit trockenen, weichen Tüchern (kratzfrei) und
Industriealkohol reinigen
• Reinigungsmittel muss vor der Inbetriebnahme verdunstet sein
• Die Reinigungsintervalle verkürzen sich bei minderwertigem Heizmaterial
 Bei normalem Betrieb können Risse im Schamott entstehen. Hierbei handelt
es sich um Spannungsrisse, die eine Dehnfuge bilden. Diese Rissbildung ist
wichtig und führt zu keiner Funktionsbeeinträchtigung. Es ist daher auch kein
Garantieanspruch gegeben.
 Die angegebenen Wartungs- und Reinigungsintervalle sind für den sicheren
und sauberen Betrieb der Anlage notwendig.
Landesrechtliche Bestimmungen und die daraus resultierenden Überprü-
fungs- und Kehrfristen des zuständigen Rauchfangkehrers sind zu beachten.
 Empfehlung: Die Einhaltung der angegebenen Reinigungsintervalle gewähr-
leistet den einwandfreien Betrieb der Anlage.
Siehe „Reinigung bei Hinweis „Heizflächen reinigen"" auf Seite 67.
Siehe „Jährliche Reinigung" auf Seite 69.
Bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit der Hargassner Ges mbH erfolgt die
jährliche Reinigung im Zuge der jährlichen Wartung durch von Hargassner
autorisiertem Personal. Je nach Länderverordnung ist in regelmäßigen
Abständen eine Wartung durch den Hersteller durchzuführen. Die Wartung hat
durch den Hersteller oder geschulte autorisierte Personen zu erfolgen.
 Für einen optimalen Betrieb der Anlage ist es notwendig, eine umfangrei-
che Reinigung durchzuführen
 Mindestens einmal im Jahr
 Bei der Störmeldung nach eingestellten Betriebsstunden
 Die Reinigungsintervalle verändern bzw. verkürzen sich je nach Brenn-
stoff-Zusammenstellung bei minderwertigem Heizmaterial
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
G E F A H R
A C H T U N G
Reinigung
IV
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