MSA
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Sicherheitsvorschriften
1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Masken-Helm-Kombinationen der Ultra Elite-H/F1 Serie mit Überdruckan-
schluss gemäß EN 148-3 oder besonderem Herstellertyp sind selbst keine voll-
ständigen Atemschutzgeräte, sondern dienen als Atemanschlüsse gemäß
DIN 58610 [EN 443 und EN 136 CL3+ mit Ausnahme von Abschnitt 7.11] für den
Einsatz mit Atemfiltern, Pressluftatmern, Frischluft-Schlauchgeräten und Druckluft-
Schlauchgeräten.
Die Masken dürfen nur zusammen mit folgenden MSA GALLET Helmen getragen
werden:
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F1SF [EN 443:2008]
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F1E [EN 443:2008]
Die Anleitungen zur Verwendung der Helme sind zu beachten.
Die Masken-Helm-Kombinationen der Ultra Elite-H/F2 X-TREM Serie mit Über-
druckanschluss gemäß EN 148-3 oder besonderem Herstellertyp sind selbst keine
vollständigen Atemschutzgeräte, sondern dienen als Atemanschlüsse gemäß DIN
58610 [EN 136 CL3+ mit Ausnahme von Abschnitt 7.11].
Achtung!
Der Helmtyp F2 X-TREM ist nicht gemäß EN 443 zertifiziert. Daher darf
dieser Helm nicht zusammen mit der Maske für die Brandbekämpfung in
Gebäuden und anderen Bauwerken eingesetzt werden.
Die Masken-Helm-Kombination fungiert als Kopf- und Atemschutz in einem System.
Achtung!
Gemäß der europäischen Richtlinie 89/656/EWG muss vor dem ersten
Einsatz der Maske überprüft werden, ob die richtige Größe ausgewählt
wurde [ordnungsgemäßer und fester Sitz], ob die Maske zusammen mit
anderer Schutzausrüstung getragen werden kann [beispielsweise einer
Schutzjacke], ob sie die richtige Wahl für die Bedingungen am betreffen-
den Einsatzort ist und ob sie die ergonomischen Anforderungen erfüllt.
Diese Gebrauchsanleitung muss vor Benutzung des Produkts gelesen und immer
beachtet werden. Insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise sowie
die Angaben zu Einsatz und Bedienung des Produkts müssen aufmerksam gelesen
und beachtet werden. Zusätzlich sind die im Verwenderland geltenden nationalen
Vorschriften zum sicheren Betrieb der Geräte zu berücksichtigen.
DE
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Gallet F1 XF [EN 443:2008]
Maske Ultra Elite-H – Überdruck
Sicherheitsvorschriften
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