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3.2.
Beseitigung von Brandgefahren
Vor Beginn der Schweißarbeiten beachten Sie folgende Hinweise:
Brennbare Stoffe und Gegenstände sind im Umkreis von 5 m der Schweißstelle zu
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entfernen.
Nicht entfernbare Stoffe im Umkreis von 5m sind durch geeignetes Abdecken mit
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Stahlblechen, nassen Tüchern usw. zu schützen.
Öffnungen, Spalten, Maueröffnungen usw. sind zur Vermeidung unkontrollierten
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Funkenfluges zu verdecken bzw. abzudichten.
Löschmittel wie Feuerlöscher, Wassereimer usw. sind bereitzustellen.
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Bedenken Sie, dass durch Wärmeleitung von der Schweißstelle auch an verdeckten
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Teilen bzw. in anderen Räumen Brände entstehen können.
Kontrollieren Sie nach Beendigung Ihrer Schweißarbeiten die Umgebung der
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Schweißstelle im Zeitraum von 6 bis 8 Stunden mehrmals nach Glimmstellen
Brandnestern, Wärmeleitung usw.
3.3.
Umgang mit Gasflaschen
Beim Umgang mit Gasflaschen sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten
(Technische Regeln Druckgase TRG 253 und 303).
Insbesondere sind Gasflaschen wegen des gefährlich hohen Innendrucks (bis 200 bar)
gegen mechanische Beschädigung, Umfallen und Herabfallen zu sichern, vor Erwärmung
C), vor längerer Sonnenbestrahlung und strengem Frost zu schützen.
0
(max. 50
Beim Bestücken des MIG/MAG Gerätes mit der Schutzgasflasche darauf achten, dass
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zu große Flaschen bei unebener Standfläche ein Kippen des Gerätes verursachen
können. Um dadurch auftretende Schäden am Gerät bzw. an der Gastflasche zu
vermeiden, sollten nur entsprechende Flaschengrößen eingesetzt werden.
Nachfüllungen bzw. Umfüllungen dürfen nur von zugelassenen Firmen vorgenommen
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werden.
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c-MIG 4000 CWK
c-MIG 4000 / 5000 WWK