DE
3.2.
Beseitigung von Brandgefahren
Vor Beginn der Schneidarbeiten beachten Sie folgende Hinweise:
Brennbare Stoffe und Gegenstände sind im Umkreis von 5 m der Schneidstelle zu
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entfernen.
Nicht entfernbare Stoffe im Umkreis von 5m sind durch geeignetes Abdecken mit
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Stahlblechen, nassen Tüchern usw. zu schützen.
Öffnungen, Spalten, Maueröffnungen usw. sind zur Vermeidung unkontrollierten
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Funkenfluges zu verdecken bzw. abzudichten.
Löschmittel wie Feuerlöscher, Wassereimer usw. sind bereitzustellen.
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Bedenken Sie, dass durch Wärmeleitung von der Schneidstelle auch an verdeckten
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Teilen bzw. in anderen Räumen Brände entstehen können.
Kontrollieren Sie nach Beendigung Ihrer Schneidarbeiten die Umgebung der
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Schneidstelle im Zeitraum von 6 bis 8 Stunden mehrmals nach Glimmstellen
Brandnestern, Wärmeleitung usw.
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Theta 40