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Besondere Gefährdung durch Schweißarbeiten
3.5.
In Feuer und explosionsgefährdeten Räumen darf nicht geschweißt werden, hier
gelten besondere Vorschriften.
An Behältern, in denen Gase, Treibstoff, Öle Farbstoffe oder dgl. gelagert
werden, dürfen, auch wenn sie schon lange Zeit entleert sind, keine
Schweißarbeiten vorgenommen werden, da durch Rückstände Explosionsgefahr
besteht.
Schweißverbindungen, die besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sind und
unbedingte
Sicherheitsanforderungen
erfüllen
müssen,
dürfen
nur
von
besonders ausgebildeten und geprüften Schweißern ausgeführt werden.
Beispielsweise
Druckkessel,
Laufschienen,
Anhängerkupplungen,
Fahrzeugrahmen, tragende Konstruktionen.
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c-MIG 4000 CWK
c-MIG 4000 / 5000 WWK