SCHREDDER Z-908 EKO
3.4.
Betriebselemente der Maschine
Vor der Benutzung des Schredders ist die Messerbefestigung zu überprüfen.
Verschlissene und beschädigte Arbeitsmesser und ihre Befestigungen sind sofort durch
Originalersatzteile zu ersetzen.
3.5.
Dreipunktaufhängung zum Befestigung der Maschine
Vor dem An-, bzw. Abbauen des Schredders von der Dreipunktaufhängung eines Schleppers ist der Hebel
des hydraulischen Krafthebers auf eine Position zu stellen, in der das unbeabsichtigte Heben oder Senken
der Maschine unmöglich ist.
Die Aufhängungskategorie des Schleppers und der Maschine müssen miteinander stimmen.
In der Transportstellung ist die Seitenstabilität der Verbindung Schlepper-Bügel immer zu beachten.
Bei Transportfahrten mit angehobener Maschine muss der Hebel der Steuerung des hydraulischen
Krafthebers immer vor Senken abgesichert sein.
3.6.
Die Maschine ist auf einer stabilen und ebenen Fläche an einem vor Witterungsbedingungen
und umstehenden Personen geschützten Ort abzustellen.
3.7.
Verwenden Sie nur Teleskopgelenkwellen des Maschinenherstellers oder mit
ähnlichen Parametern.
Alle
angebrachten
Wellenabschirmungen sind sofort zu wechseln!
Die Teleskopgelenkwelle nur bei ausgeschalteter Zapfwelle, ausgeschaltetem Motor und
ausgezogenem Zündschlüssen an- und abbauen!
Die richtige Überlappung der Teleskopgelenkwellenhälften in Arbeits- und Transportstellung beachten!
Die Wellenabschirmung ist mit einer Ketten gegen Drehen mit der Zapfwelle abzusichern!
Vor dem Einschalten des Zapfwellenstummels des Schleppers soll man sicherstellen, dass die
Drehrichtung die die Drehzahl des Zapfwellenstummels denen der Zapfwelle entspricht.
Vor dem Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, dass sich niemand in direkter Nähe der Welle
befindet.
Die Teleskopgelenkwelle ist auszuschalten, wenn sie gerade nicht benötigt wird.
Nach dem Ausschalten der Zapfwelle abwarten, bis sie ausgelaufen ist, erst danach kann die
Gefahrzone betreten werden.
Nach dem Ausschalten der Teleskopgelenkwelle sind die Abschirmungen aufzuschieben und die Welle
ist an die für sie vorgesehene Stelle abzulegen.
Treten Beschädigungen ein, sind diese sofort zu entfernen oder zu ersetzen durch eine neue Welle.
3.8.
Bedienung
Jegliche Instandsetzungs-, Wartungs- und Regelungstätigkeiten sind nur beim abgeschalteten Antrieb und
ausgeschaltetem Motor durchzuführen. Zündschlüssel ausziehen!
Die Gefahren beim Umstellen der Maschine aus Betriebs- in Transportstellung besonders beachten.
Bei Servicearbeiten sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen -
insbesondere beim Messerwechsel!
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Getrennte Maschine von dem Schlepper
Betrieb mit Teleskopgelenkwelle
Teleskopgelenkwellen
müssen
funktionsfähig
sein.
Beschädigte