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Gewährleistungsanspruch Bei Verschleißteilen - Intercal ECOHEAT Plus Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung

Brennwertbrenner-kesselkombination mit öl- oder gasbrenner
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ECOHEAT Plus - ECOHEAT Plus Gas
8.1.4 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry, Info
Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile" aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Ge-
rätes innerhalb der Gewährleistung erneuert werden müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzgeber
verlängert worden, dies schließt allerdings den möglichen
Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich kann ein
Gerät auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch im Jahr bis
zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn dies eine Dauerbe-
triebsanlage ist. Nach allgemein üblichen kaufmännischen
Gepflogenheiten fallen die unter diesen Umständen entste-
henden Kosten nicht unter die Gewährleistungsverpflichtung
bzw. -zusage von Intercal.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die nach-
stehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produkten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Lebensdauer
nicht erreicht haben, obwohl das Gerät bestimmungsge-
mäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachgemäße
Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb ausge-
tauscht werden (z.B. falsche Brennereinstellung, zu gerin-
ger oder zu großer Wasservolumenstrom, Kesselstein
durch ungeeignetes Füllwasser u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestimmungs-
gemäßem Gebrauch des Produktes im Rahmen der Le-
bensdauer mehrfach ausgetauscht werden müssen (z.B.
bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht gekühl-
ten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des Brenner-
kopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Einschränkung in
der Gewährleistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Gerä-
ten erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art,
Hanf, Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung im
Gewährleistung
Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im Rahmen
eines bestehenden Gewährleistungsanspruchs.
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