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Saro Cruiser Version 125 Betriebsanleitung Seite 6

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Gewährleistung
Eigenreparaturversuche durch Käufer oder Dritten
Keine Originalersatzteile eingebaut wurden
Manipulation
Schäden, die durch Hagel, Steinschlag, Industrieabgase,
Streusalz, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw.
entstanden sind.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-,
Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden
für Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder
nicht termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die
Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung
oder Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht zur Zeit nicht
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch
obliegt dem Hersteller.
Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht
gewährt.
Die Wartungsarbeiten müssen von einem autorisierten Fachhändler
(KFZ- oder Zweiradwerkstatt fristgerecht, den Herstellervorschriften
entsprechend, ausgeführt werden, da sonst die Gewährleistungs-
ansprüche entfallen.
Durch die ausgeführte Gewährleistung wird die gesetzliche
Gewährleistungsdauer weder erneuert noch verlängert.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland.
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann
gültig, wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
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