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Gewährleistung - Saro Cruiser Version 125 Betriebsanleitung

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Gewährleistung
Ab dem Kaufdatum des Motorrollers wird eine dem Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit des Motorrollers in Werkstoff und
Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung gewährt. Zur
Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung werden nur die Teile
ersetzt, die einen Fehler im Material bzw. bei der Herstellung
aufweisen und die Teile, die trotz sachgerechter
Bedienung/Behandlung des Motorrollers zwangsläufig beschädigt
wurden. Die Erfüllung der Gewährleistungspflicht erfolgt nach unserer
Wahl durch Instandsetzung des Motorrollers. Ausgetauschte Teile
gehen in unser Eigentum über und müssen auf Verlangen eingereicht
werden.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch werden die Kosten für den
Versand sowie die Kosten für die Reparatur von uns übernommen.
Gewährleistungsansprüche müssen über unsere Hotline bzw. über
Internet angemeldet und durch Zusendung der Kaufquittung,
Wartungsnachweisheft und Wartungsrechnung nachgewiesen werden.
Wird der Motorroller durch Einbau nicht Originalersatz- und/oder
Originalbauteile durch Dritte oder durch Eigenmontage verändert, ist
die Gewährleistung der dadurch verursachten Mängel ausgeschlossen.
Außerdem erlischt der Gewährleistungsanspruch wenn die Vorschriften
lt. Bedienungsanleitung und die regelmäßig vorgesehenen
Wartungsintervalle nicht eingehalten bzw. durchgeführt werden.
Vergaserreinigungsarbeiten werden maximal bis zu einer Laufleistung
von 150 km und einem Zeitraum von zwei Wochen nach Kaufdatum im
Rahmen der Gewährleitung übernommen (Zuerst eintretende Daten
sind maßgebend). Spätere Arbeiten müssen im Rahmen einer
Inspektion vom Kunden übernommen werden.
Ausgenommen von der Gewährleistung
sind Schäden, die
zurückzuführen sind auf:
Natürlicher Verschleiß und Überlastung wie z.B. Auspuffanlage, -
Batterie, Benzinleitung, Bremsbeläge, Bremsleitung, Filter,
Fliehkraftrollen, Glas, Glühlampen, Keilriemen, Kolbenring,
Kupplung, Ölleitungen, Reifen, Sicherungen, Züge, Zündkerzen
Vergaserverschmutzungen, die durch lange Standzeit verursacht
wurden
Schäden, die durch Teilnahme an Sportveranstaltungen, falsche
Bedienung, Unfall, unsachgemäße Lagerung oder Nichtbeachtung
der
Bedienungsanleitung entstanden sind.
5
Mehr als 10.000 KM oder zwei Jahren nach Kaufdatum.

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