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Hoss R1 Bedienungsanleitung Seite 73

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lediglich im Falle von Störungen oder dem nicht Funktionieren der Batterie
gewährt wird, wenn dies nachweislich die unmittelbare Folge von Material- oder
Herstellungsfehlern ist. Eine Störung oder das nicht Funktionieren der Batterie
infolge der normalen Abnutzung fällt nicht unter die Garantie im Sinne dieser
Garantiebestimmungen. Ebenso wenig fallen Störungen oder das nicht
Funktionieren unter diese Garantie, wenn diese die Folge zweckwidrigen oder
unsachgemäßen Gebrauchs des Produkts oder der dazu gehörigen Batterie sind,
einschließlich des falschen Aufladens der Batterie und der Unterlassung der
Durchführung rechtzeitiger und guter Wartung, in welchem Zusammenhang ferner
gilt, dass, wenn der Abnehmer ein Händler ist, dieser Händler die Hoss Mobility
GmbH vor eventuellen Schadenersatzforderungen von Benutzern oder anderen
Dritten schützt, deren Ursache der oben gemeinte falsche oder nicht sorgfältige
Gebrauch des Produkts oder der dazu gehörigen Batterie ist.
4. Die in den oben genannten Bestimmungen ausgedrückten Garantien entfallen
in jedem Fall, wenn:
• den Richtlinien von Hoss Mobility GmbH zur Wartung des Produkts nicht oder
nur unzureichend Folge geleistet wurde;
• eine erforderliche Reparatur oder ein erforderlicher Austausch von Teilen durch
Vernachlässigung, Beschädigung oder eine Überlastung des Produkts oder eine
Verwendung des Produkts für eine andere als die zweckmäßige Bestimmung
verursacht wurde;
• Teile des Produkts gegen Teile anderer als der von Hoss Mobility GmbH
verwendeten Herkunft ausgewechselt wurden bzw. wenn Teile des Produkts ohne
Zustimmung von Hoss Mobility GmbH ausgewechselt wurden.
5. Die in den Bestimmungen 1 bis 3 aufgeführten Garantien entfallen ferner, falls
es sich um die Wiederverwendung durch einen neuen Benutzer innerhalb der
Garantiefrist handelt und diese Wiederverwendung Anpassungen des hoss
beliebiger Art erforderlich machte, und diese Anpassungen nicht von oder im
Auftrag oder auf Anweisung von Hoss Mobility GmbH durchgeführt wurden.
6. Damit der Anspruch auf Schadenersatz im Rahmen der oben ausgeführten
Garantien erhalten bleibt, muss sich der Abnehmer im Schadensfall oder bei
anderen Vorfällen so schnell wie möglich mit Hoss Mobility GmbH in Verbindung
setzen und Sie darüber möglichst vollständig informieren. Die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der oben genannten Garantien entfällt für den Abnehmer in
jedem Fall nach 30 Arbeitstagen nach dem Schadensfall bzw. des Vorfalls, der
Anlass für die Inanspruchnahme der Garantien ist.
7. Die Garantiefrist wird durch das Auswechseln von Teilen oder die Reparatur
bzw. den Umbau des Produkts innerhalb eines laufenden Garantiezeitraums nicht
verlängert.
8. Auf Reparaturen bzw. Umbauten des Produkts, die nicht von oder im Auftrag
von bzw. auf Anweisung von Hoss Mobility GmbH durchgeführt wurden, gewährt
Hoss Mobility GmbH keine Garantie. Falls Reparaturen oder Umbauten von oder
F e b 2 1 ; v 1 . 2
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P a g e
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