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Garantiebestimmungen; Eingeschränkte Garantie - Ransburg AEROBELL 268 Bedienungsanleitung

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Ransburg

GARANTIEBESTIMMUNGEN

EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
Ransburg ersetzt oder repariert kostenlos alle Teile und/oder
Ausrüstungen, die innerhalb der angegebenen Zeit (siehe
unten) aufgrund fehlerhafter Ausführung oder fehlerhaftem
Material versagen, unter der Voraussetzung, dass die Ausrüs-
tung in Übereinstimmung mit den schriftlichen Sicherheits- und
Betriebsanweisungen von Ransburg verwendet und gewartet,
sowie unter normalen Betriebsbedingungen eingesetzt wur-
de. Normale Verschleißteile sind hiervon ausgeschlossen.
BEI VERWENDUNG VON NICHT AUSDRÜCKLICH DURCH
RANSBURG ZUGELASSENEN TEILEN ERLISCHT JEGLI-
CHER GARANTIEANSPRUCH.
ERSATZTEILE: Für Ersatzteile gilt eine Garantiedauer von
einhundertachtzig (180) Tagen ab Kaufdatum. Ausgenommen
hiervon sind generalüberholte Teile (alle Teilenummern, die
mit „R" enden), für die eine Gewährleistungsfrist von neunzig
(90) Tagen gilt.
AUSRÜSTUNG: Bei Kauf einer kompletten Einheit
(d.h. Pistolen, Stromversorgungen, Steuergeräte
usw.) gilt eine Garantiedauer von einem (1) Jahr ab
Kaufdatum. DAS UMWICKELN DES APPLIKATORS
SOWIE DER ZUGEHÖRIGEN VENTILE, SCHLAUCH-
UND ROHRLEITUNGEN UND HALTERUNGSTEILE MIT
KUNSTSTOFF-, SCHRUMPFFOLIEN ODER SONSTIGEN
NICHT ZUGELASSENEN UMHÜLLUNGEN FÜHRT ZUM
ERLÖSCHEN DES GARANTIEANSPRUCHS.
LN-9282-14.2
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Aerobell 268 -
RANSBURG IST AUFGRUND DIESER GARANTIE NUR
ZUM AUSTAUSCH VON TEILEN VERPFLICHTET, DIE
AUFGRUND FEHLERHAFTER AUSFÜHRUNG ODER
MATERIALIEN VERSAGT HABEN. JEDE STILLSCHWEI-
GENDE ODER AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG
BEZÜGLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WIRD AUSGESCHLOS-
SEN. RANSBURG ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR
VERLETZUNGEN, VERMÖGENS- ODER FOLGESCHÄDEN
FÜR GESCHÄFTSWERT-, PRODUKTIONS- ODER EIN-
NAHMEVERLUSTE, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
GEBRAUCH ODER FEHLGEBRAUCH DER AUSRÜSTUN-
GEN DURCH DEN KÄUFER ODER DRITTE PERSONEN
ENTSTEHEN SOLLTEN.
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE:
Falls nach Ermessen von Ransburg das von der Gewähr-
leistung betroffene Teil oder sonstige Teile, die durch dieses
beschädigt wurden, unsachgemäß eingebaut, bedient oder
gewartet wurde(n), übernimmt Ransburg keine Haftung
für die Reparatur oder den Austausch des Teils bzw. der
Teile. Der Käufer haftet daher in diesem Fall für sämtliche
Reparatur- bzw. Ersatzkosten sowie gegebenenfalls für alle
wartungsbedingten Kosten.
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