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Organisatorische Maßnahmen - Lissmac DTS 420 T Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.3 Organisatorische Maßnahmen
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
1.3.7
1.3.8
1.3.9
1.3.10
1.3.11
1.3.12
1.3.13
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit
aufbewahren!
Ergänzungen zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz beachten und anweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder
das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche
Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel
Sicherheitshinweis, gelesen haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu
spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim Rüsten,
Warten, an der Maschine tätig werdendem Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des
Personals unter Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, persönliche
Schutzausrüstungen benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten!
(Siehe 1.1.2).
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine vollzählig in lesbarem
Zustand halten (siehe 1.1.2)!
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen an der Maschine oder ihres
Betriebsverhaltens, Maschine sofort stillsetzen und Störung der
zuständigen Stellen/Person melden!
Keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Maschine, ohne Genehmigun
des Lieferers vornehmen!
Setzen Sie nur Original-Ersatzteile des Herstellers ein!
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für
Inspektionen einhalten (siehe 7)!
Vor der Prüfung ist die Maschine gründlich zu reinigen.
Vor jeder Wartungs- oder Reparaturarbeit muss der Netzstecker gezogen
werden.
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