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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
1.1
Instruktionspflicht, Betriebsfremde Personen, Kinder
Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Tätigkeit
Unsachgemäße Tätigkeiten durch nicht berechtigte Personen
1.2
Maßnahmen vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber
1.3
Schlüsselausgabe
Unbefugte Inbetriebnahme
Inbetriebnahme erfolgt ausschließlich durch von Hargassner autorisiertes Personal
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
Kapitel II: Sicherheitsbestimmungen
• Sicherheitshinweise an der Anlage und in der Anleitung beachten
• Vor der Inbetriebnahme die Bedienungsanleitung lesen
In der Verkleidungstür ist ein Aufbewahrungsfach
• Arbeiten an der Anlage nur durch qualifiziertes und erfahrenes Personal
• Anlagenführungsverantwortung festlegen
• Betriebsfremde, nicht berechtigte oder nicht geschulte Personen von der Anlage
und dem Lagerraum fernhalten
• Keine Weitergabe der Zutrittcodes für die Steuerung
• Gesetzlich zulässiges Mindestalter des Personals beachten
• Verbotsschild am Heizraum und beim Lagerraum positionieren
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft und gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
An hydraulischen Einrichtungen dürfen nur Personen mit speziellen Kenntnissen
und Erfahrungen im Heizungs- und Rohrleitungsbau arbeiten.
• Die behördlichen Vorschriften zum Betreiben von Anlagen und die
Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten
• Kontrollen vor Inbetriebnahme durchführen
Siehe „Überprüfungen vor dem Einschalten" auf Seite 15.
• Unbefugte Inbetriebnahme verhindern
Netzhauptschalter versperren und Schlüssel sicher verwahren
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
Sicherheitsbestimmungen
G E F A H R
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