1.
Allgemeine Hinweise
Versickerungsanlagen unterliegen i. d. R. behördlichen Genehmigungsverfahren. Dies ist in der
Planungsphase zu prüfen und gegebenenfalls anzustreben. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Vorschriften sowie die Bestimmungen in der einschlägigen Literatur wie z.B. deutsche und europäische
Normen und Arbeitsblätter bzw. Merkblätter der DWA.
Die Dimensionierung der Versickerungsanlage erfolgt übelicherweise nach dem DWA A-138 Arbeitsblatt.
Eine entsprechende kostenlose Dimensionierung können Sie auf Wunsch bei uns anfordern.
Insbesondere die Durchlässigkeit des anliegenden Erdmaterials spielt eine wesentliche Rolle und kann
bei Fehleinschätzung zu Problemen und Beschädigungen der Rigole führen.
Es ist auf eine sachgemäße Lagerung zu achten. Sachgemäße Lagerung bedeutet das Fernhalten von
negativen Einflüssen, wie Kraftstoffe, Schmierstoffe, Chemikalien oder Säuren.
1.1
Sicherheit
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt wird und die Haftung für daraus
entstandene Schäden entfällt.
1.2
Sonstige Anwedungsfälle
Die vorliegende Dokumentation behandelt ausschließlich die Verwendung der GRAF EcoBloc
Rigolenkörper zur Rückhaltung, Speicherung oder Versickerung von Niederschlagswasser. Jegliche
anderweitige Nutzung der Rigolenkörper ist mit der Otto GRAF GmbH bezüglich technischer, stofflicher
und/oder statischer Sicht abzustimmen.
Des Weiteren empfiehlt sich bei speziellen Anforderungen die Kontaktaufnahme mit Architekten oder
Planern, welche Kenntnisse im Bereich Hydrologie und Geologie besitzen.
1. Allgemeine Hinweise
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach
BGV C22 zu beachten. Des Weiteren sind bei Einbau, Montage und Reparatur
die einschlägigen Vorschriften und Normen, wie z.B. DIN 18300 "Erdarbeiten" und
DIN 4124 "Baugruben und Gräben", zu beachten.
Einbau und Inspektion der Versickerungsanlage ist nur durch autorisiertes und
qualifiziertes Personal durchzuführen. Zusätzlich sind die folgenden Sicherheits-
und Einbauhinweise zu beachten.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlageteilen ist immer die
Gesamtanlage außer Betrieb zu setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten
zu sichern.
Die Schachtabdeckung ist stets, außer bei Arbeiten in der Anlage,
verschlossen zu halten. Andernfalls besteht höchste Unfallgefahr. Die korrekte
Position der Schachtabdeckung ist regelmäßig zu überprüfen.
Bei Frostgefahr und Nässe besteht beim Betreten der Produkte oder der
Baugrube erhöhte Rutschgefahr!
2 / 18