Gleichzeitiger Betrieb einer Dunstab-
zugshaube und einer
raumluftabhängigen Feuerstätte
Bei gleichzeitiger Nutzung der
Dunstabzugshaube und einer
raumluftabhängigen Feuerstätte im glei-
chen Raum oder Lüftungsverbund ist
größte Vorsicht geboten.
Raumluftabhängige Feuerstätten sind
z.B. gas-, öl-, holz- oder kohlebetriebe-
ne Heizeinrichtungen, Durchlauferhit-
zer, Warmwasserbereiter, Kochmulden,
Backöfen, die ihre Verbrennungsluft
aus dem Aufstellungsraum beziehen
und deren Abgase durch eine Abgas-
anlage (z.B. Kamin) ins Freie abgeführt
werden.
Im Abluftbetrieb eingesetzt, auch mit
externem Gebläse, entzieht die Dunst-
abzughaube der Küche und den be-
nachbarten Räumen Raumluft.
Ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Die Feuerstätte erhält zu
wenig Verbrennungsluft. Die Verbren-
nung wird beeinträchtigt.
Giftige Verbrennungsgase können
aus dem Kamin oder Abzugs-
schacht in die Wohnräume gezogen
werden. Es besteht Lebensgefahr!
Funktionsbeschreibung
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich,
wenn bei gleichzeitigem Betrieb von
Dunstabzugshaube und raumluftabhän-
giger Feuerstätte im Raum oder Lüf-
tungsverbund ein Unterdruck von höch-
stens 4 Pa (0,04 mbar) erreicht und da-
mit ein Rücksaugen der Feuerstätten-
abgase vermieden wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen oder Fenstern, oder durch ein
Zuluftgebläse die zur Verbrennung be-
nötigte Luft nachströmen kann.
Hierbei ist auf einen ausreichenden
Querschnitt der Zuströmöffnung zu
achten. Ein Zuluft- / Abluftmauerkasten
allein stellt in der Regel keine ausrei-
chende Luftversorgung sicher.
Bei der Beurteilung muss immer der
gesamte Lüftungsverbund der Woh-
nung beachtet werden. Ziehen Sie
dazu den Rat des zuständigen
Schornsteinfegermeisters hinzu.
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