Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

ENTSORGUNG

Entsorgung
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der eu-
ropäischen Richtlinie 2002/96/EU in natio-
nales Recht gilt Folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte dür-
fen nicht mit dem Hausmüll entsorgt wer-
den.
Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet,
elektrische und elektronische Geräte am
Ende ihrer Lebensdauer an den dafür ein-
gerichteten, öffentlichen Sammelstellen
oder an den daum electronic Fachhändler
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt
das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt weist auf diese
Bestimmung hin:
Akku
Li-Ion
38
Mit der Wiederverwertung, der stofflichen
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
wertung von Altgeräten leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
In Deutschland gelten oben genannte Ent-
sorgungsregeln laut Batterieverordnung
für Batterien und Akkus entsprechend.
Akkus unterliegen der Entsorgungspflicht.
Sie enthalten giftige Schwermetalle und
unterliegen deshalb der Sondermüllbe-
handlung. Der Metz mobility Fachhänd-
ler sowie der Metz mobility Kundendienst
übernimmt die Entsorgung.
Ladegerät / Übrige Komponenten
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend
der in Ihrem Land geltenden Umweltvor-
schriften. Elektronische Produkte/Geräte/
Baugruppen dürfen nicht zusammen mit
Haushaltsabfällen entsorgt werden.
Informationen hierzu bzw. Ratschläge be-
züglich des Recyclings erhalten Sie bei
Ihrer Kommunalbehörde oder Ihrem Metz
mobility Fachhändler.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis