6.4
Montage unter Berücksichtigung der Windzone / Windgeschwindigkeit
Bei der Errichtung von Fangeinrichtungen müssen die Windzonen berücksichtigt werden (siehe
Bild 13, Seite 29). Die Windzonen sind regional unterschiedlich. Bei Errichtungen von Fangeinrichtun
gen außerhalb des Bundesgebietes sind die entsprechenden landesspezifischen Angaben zu den Wind
zonen / Windgeschwindigkeit zu berücksichtigen.
In die Berechnung der tatsächlichen zu erwartenden Windlastbeanspruchung geht neben der zonenab
hängigen Windlast auch die Gebäudehöhe und die örtlichen Gegebenheiten (Gebäude einzeln stehend,
im offenen Gelände oder eingebettet in andere Bebauung) mit ein.
Bei der Auslegung freistehender Fangstangen müssen aus Sicht der Windlastbeanspruchung folgende
Anforderungen erfüllt werden:
Sicherheit der Fangstange gegen Kippen.
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Sicherheit gegen Bruch der Stangen
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Einhalten des notwendigen Trennungsabstandes zum zu schützenden Objekt auch unter Windlast
Â
(Vermeidung unzulässiger Durchbiegungen)
Bremen
Essen
Dortmund
Düsseldorf
Köln
Bonn
Frankfurt
Wiesbaden
Saarbrücken
Mannheim
Stuttgart
Freiburg
Bild 13 Windzonen in Deutschland (Quelle: DIN EN 1991-1-4/NA, Anhang NA.A: Windzonenkarte)
Deshalb müssen je nach Bauart der Anlage die einzelnen Komponenten wie z.B. Fangstange, Stützrohr,
Dreibeinstativ usw., hinsichtlich der Windgeschwindigkeiten, richtig ausgewählt werden.
Kiel
Rostock
Schwerin
Hamburg
Berlin
Hannover
Potsdam
Magdeburg
Halle
Leipzig
Dresden
Erfurt
Chemnitz
Würzburg
Nürnberg
Regensburg
Augsburg
München
Parameter für die Berechnung:
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Geländekategorie III: Vorstadt, Industriegebiet
Â
Gebäudehöhe: 40 m
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Höhe ü. Meeresspiegel: bis 800 m über Normal Null
Windzone
Grundgeschwin-
digkeit (fix)
Windzone 1
22,5 m/s
Windzone 2
25,0 m/s
Windzone 3
27,5 m/s
Windzone 4
30,0 m/s
Böenwindge-
schwindigkeit
128 km/h
142 km/h
156 km/h
170 km/h
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