Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Technische Daten; Konformität Zu Nationalen Vorschriften; Blk3D; Gefahrgutvorschriften - Leica Geosystems BLK3D Gebrauchsanweisung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für BLK3D:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

18
18.1
Regulatorische Infor-
mationen
18.1.1
Konformität mit
nationalen
Vorschriften
18.1.2

Gefahrgutvorschriften

Technische Daten

Technische Daten
Konformität zu nationalen Vorschriften
Genehmigungsrechtliche Informationen, Zertifizierungen und Konfor-
mitätskennzeichen sind auf dem BLK3D hinterlegt. Siehe Android Settings
(Android-Einstellungen) > About phone (Über das Gerät) > Regulatory labels
(Regulatorische Hinweise).

BLK3D

FCC Teil 15 (gültig in den USA)
Hiermit erklärt Leica Geosystems AG, dass die Funkausrüstung des Typs
BLK3D der Richtlinie 2014/53/EU und anderen anwendbaren
europäischen Richtlinien entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung kann eingesehen
werden unter: http://www.leica-geosystems.com/ce.
Geräte der Klasse 1 entsprechend der europäischen Richtli-
nie 2014/53/EU (RED) können ohne Einschränkung in jedem Mit-
gliedsstaat des EWR in den Verkehr gebracht und in Betrieb
genommen werden.
In Ländern mit nationalen Vorschriften, die nicht durch die
Europäische Richtlinie 2014/53/EU oder FCC Teil 15 abgedeckt sind, sind
die Bestimmungen und Zulassungen für den Betrieb zu prüfen.
Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
Dieses Gerät ist gemäß den japanischen Funk- und Fernmeldegeset-
zen (
und
電波法
Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird die
vergebene Zulassungsnummer ungültig).
Gefahrgutvorschriften
Die Produkte von Leica Geosystems werden durch Lithiumakkus mit Energie
versorgt.
Lithiumakkus können unter bestimmten Voraussetzungen gefährlich werden
und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen
können Lithiumakkus überhitzen und sich entzünden.
Wenn das Leica-Produkt mit Lithiumakkus an Bord eines Verkehrs-
flugzeugs transportiert oder als Luftfracht versendet wird, muss dies
in Übereinstimmung mit den IATA-Gefahrgutvorschriften gesche-
hen.
Leica Geosystems hat Richtlinien bezüglich Transport und Versand
von Leica-Produkten mit Lithiumakkus erstellt. Benutzer müssen vor
jedem Transport eines Leica-Produkts die Richtlinien auf unserer
Website
(http://www.leica-geosystems.com/dgr) konsultieren, um sicherzuge-
hen, dass die Leica-Produkte entsprechend den IATA-Gefahrgutvor-
schriften korrekt transportiert werden.
Beschädigte oder defekte Akkus dürfen nicht an Bord eines Flug-
zeugs transportiert werden. Benutzer müssen sicherstellen, dass ihre
Akkus sicher transportiert werden können.
) zugelassen.
電気通信事業法
57

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis