4.4
Der SideXafe-Seitenschutz ist arbeitstäglich, vor der Benutzung oder nach längeren
Arbeitsunterbrechungen vom jeweiligen Verwender auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Die Überprüfung erfolgt durch Sichtprüfung, wobei auf Risse und starke Korrosion an den
Stahlelementen geachtet werden muss.
Für die Spanngurte und -elemente gelten die auf Seite 11 dieser Aufbau- und
Verwendungsanleitung angegebenen Bedingungen für die Ablegereife.
Die Bauteile sind bei festgestellten Beschädigungen der Nutzung zu entziehen.
Ferner ist bei der arbeitstäglichen Überprüfung auf eine ausreichende Spannung in den
Spanngurten zu achten. Die Spannung kann über das an den Gurten eingebaute TFI überprüft
werden (Siehe hierzu Seite 8 dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung).
4.5
Die Spanngurte sind nach jeder Rückführung von der Baustelle, jedoch mindestens einmal
jährlich, von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen und zu dokumentieren.
Die Montage darf nur von Personen durchgeführt werden, die speziell unterwiesen wurden und
nach Grundsatz 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr" der Berufsgenossenschaften untersucht wurden.
4.6
An den Bauteilen des „SideXafe-Seitenschutz" dürfen keine Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen werden.
Alle Instandsetzungsarbeiten dürfen nur in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen
Maßnahmen durchgeführt werden.
Das Durchschneiden der Spanngurte sowie das Abwerfen von Bauteilen ist nicht gestattet.
Besonders zu beachten:
Die Verwendung von scharfkantigen Werkzeugen und Bauteilen in Verbindung mit den Spanngurten kann zu
Beschädigungen der Spanngurte führen.
Nach dem Sturz einer Person oder dem Fall eines Gegenstandes gegen den „SideXafe-Seitenschutz" sowie
der Zubehörteile, sind die Bauteile sofort der Verwendung zu entziehen und dem Hersteller zur Prüfung
vorzulegen.
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