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Fußboden Vor Dem Kaminein- Satz; Wichtige Hinweise - Heta SCAN-LINE 550 Aufstell- Und Bedienungsanleitung

Kamineinsatz
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Die Dämmstoffe dürfen nur Fugenversetzt und
fugendicht angebracht werden. Bei mehrmaliger
Anbringung müssen die Stöße überlappen.
Vormauerung bei zu schützenden Wänden
- Auf die Vormauerung kann verzichtet werden
wenn die Gebäudewand:
- mindestens 10 cm dick ist
- aus nicht brennbarem Material besteht
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand
ist
- Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B.
aus Ziegelstein, errichtet werden, oder aber
aus vorgenannten Wärmedämmplatten be-
stehen, sodass die Gesamtbautiefe, beste-
hend aus Vormauer und Wärmedämmung,
erheblich reduziert wird.
1.2.2. Aufstellort
Der Aufstellraum Ihres neuen Kamineinsatzes
muss geeignet und sicher sein. Der Aufstellplatz
muss einen fe sten nicht brennbaren Untergrund
aufweisen, frostsicher und gut belüftet sein.
Beachten Sie bei der Wahl des Aufstellortes die
statischen Gegebenheiten. Das Gewicht Ihres
Kaminsatzes im Betriebszustand entnehmen
Sie den technischen Daten unter Punkt 1.1. Las-
sen gegebenenfalls die baulichen Bedingungen
vom Fachmann prüfen und bei unzureichender
Tragfähigkeit geeignete Maßnahmen (z.B. 60
mm Tragplatte zur Lastenverteilung) treffen, um
diese zu erreichen. Sollte Ihr Fußboden nicht
planeben sein, so richten Sie Ihren Kaminein-
satz mit Hilfe einer Wasserwaage aus.
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1.2.3. Schutz des Bodens
Fußboden im direkten Aufstellbereich des Kami-
neinsatzes Aufstelldecken ohne ausreichende
Querverteilung (z.B. Holzdecken) müssen durch
eine zusätzliche 6 cm dicke, bewehrte Beton-
platte geschützt werden.
Zu schützende Aufstelldecken müssen im Bere-
ich des Kamineinsatzes CLR51 durch eine 4 cm
dicke Wärme-dämmschicht aus Mineralwolle nach
AGI-Arbeitsblatt Q 132 geschützt, oder durch nicht
brennbare Bauteile ersetzt werden.
Besteht beim Aufstellboden eine ausreichen-
de Querverteilung reicht die 4 cm dicke Wär-
medämmschicht aus.
Fußboden vor dem Kaminein-
satz
Vor dem Kamineinsatz muss der Fußboden aus
brennbaren Materialien durch einen ausreichend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
geschützt oder ersetzt werden.
Dabei darf die Brandschutzfläche nicht kleiner
sein als, von der Feuerraumöffnung:
- nach vorne entsprechend der Höhe des Feuer-
raumbodens über dem Fußboden zuzüglich 30
cm, jedoch mindestens 50 cm.
- nach den Seiten entsprechend des Feuerraum-
bodens über dem Fußboden zuzüglich 20 cm.

Wichtige Hinweise

(gültig für Deutschland. Stand
September 2006):

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