500 Z/ZP 2
4.3.1
Sicherung der untersten Haltestelle (Bodenstation)
Die unterste Haltestelle muss gegen unbefugten Zutritt gesichert und
gekennzeichnet werden.
Lebensgefahr durch abwärts fahrende Bühne
Während des Betriebes niemals innerhalb der
Bei Arbeiten innerhalb der Bodenumwehrung Hauptschalter
Betrieb der Transportbühne nach EN16719
• Mit montiertem Unterfahrschutz unter der Bühne reicht als
Sicherung der Bodenstation eine Absperrung
oder
eine Bodenumwehrung 1,10 m mit Endschalter überwachter
Schranke
• Ohne Unterfahrschutz muss eine Bodenumwehrung 1,10 m mit
elektromechanisch verriegelter Schranke
oder
eine Bodenumwehrung 2,00 m mit Schiebetür montiert werden.
Ohne Absperrung oder Bodenumwehrung darf die Transportbühne
nicht betrieben werden.
Verletzungsgefahr
Der Abstand der Absperrung/Bodenumwehrung und zu
BL145 DE 2019-05
GEFAHR
Absperrung/Bodenumwehrung aufhalten.
ausschalten und gegen Einschalten sichern. Ggf. Bühne sichern
bzw. bei permanenten Maschinen die Absetzvorrichtung
aktivieren.
WARNUNG
bewegten Aufzugsteilen muss mindestens 0,5 m und maximal
2,0 m betragen.
Betrieb
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