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Sicherheitshinweise Für Das Bedienpersonal - GEDA 500 Z Betriebsanleitung

Bauaufzug / transportbühne
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Allgemeine Sicherheitsinformationen
2.2
Sicherheitshinweise für das Bedienpersonal
Die Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Maschine
griffbereit sein.
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung dieser Betriebsanleitung benutzt werden! Insbesondere
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, müssen
umgehend beseitigt werden!
Die Maschine darf außerdem nur betrieben werden, wenn alle
Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind!
Mindestens einmal pro Arbeitstag die Maschine auf äußerliche
erkennbare Schäden und Mängel prüfen! Eingetretene Veränderungen
(einschließlich Veränderungen des Betriebsverhaltens) sofort der
zuständigen Stelle/Person melden. Maschine gegebenenfalls sofort
stillsetzen und sichern! Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen
Tätigkeiten im Rahmen des Betriebes und der Instandhaltung der
Maschine müssen klar festgelegt sein und eingehalten werden. Nur so
können Fehlhandlungen, besonders in Gefahrensituationen, vermieden
werden.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen
allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Der Bediener ist verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung zu
tragen, soweit die örtlichen Bestimmungen dies vorsehen.
Bei allen Arbeiten, die den Betrieb, die Umrüstung und die Einstellung
der Maschine und seiner Sicherheitseinrichtungen betreffen, sind Ein-
und Ausschaltvorgänge, sowie die Notabschaltung gemäß der
Betriebsanleitung zu beachten.
20
500 Z/ZP 2
BL145 DE 2019-05

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Diese Anleitung auch für:

Geda 500 zp2

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