Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Wartung; Wartungsintervalle Und Lebensdauer Des Produkts - GCE MEDISELECT II Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 13

8. WARTUNG

8.1. WARTUNGSINTERVALLE UND LEBENSDAUER DES
PRODUKTS
8.1.1. SERIENNUMMER UND HERSTELLDSATUM
Seriennummer und Herstelldsatum
Auf dem Produkt eingestempelte neunstellige Seriennummer:
JJ MM XXXXX
JJ: Herstelljahr
DE
MM: Herstellmonat
XXXXX: fortlaufende Nummer
Beispiel: Seriennummer 090300521 zeigt ein Produkt hergestellt im März
2009 mit der fortlaufenden Nummer 521.
8.1.2. FUNKTIONSKONTROLLEN
Außer den Kontrollen vor Inbetriebnahme ist keine spezielle Wartung und
kein Service nötig. Um sicherzustellen, dass das Produkt funktionsfähig
ist, wäre es dennoch zu empfehlen, dass der Eigentümer/Flaschenhändler
selbst regelmäßige Prüfungen durchführt, z. B. jedes zweite Jahr und/
oder bei Flaschenwechsel (beschrieben in Punkt 6.1). Dies gewährleistet,
dass das Produkt ordnungsgemäß arbeitet, vor allem wenn der Anwender
aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, das Produkt
selbst richtig zu prüfen.
8.1.3. LEBENSDAUER DES PRODUKTS UND ABFALLWIRTSCHAFT
Die maximale Lebensdauer des Produkts beträgt 10 Jahre ab Herstel-
lungsdatum.
Nach dem Ablauf der Lebensdauer darf das Produkt nicht mehr verwendet
werden. Der Eigentümer des Geräts muss sicherstellen, dass das Produkt
nicht wiederverwendet wird. Hierbei sind die Anforderungen der „Richtlinie
2006/12/ES des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006
über Abfälle" einzuhalten".
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet sich die
Gesellschaft GCE, s.r.o. als verantwortungsbewusster Hersteller, alle
Kunden darüber zu informieren, wenn die Materialien 0,1% oder mehr der
auf der Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)
enthalten.
Die am häufigsten für Karosserien und andere Messingbauteile
verwendeten Messinglegierungen enthalten 2-3% Blei (Pb), EG-Nr. 231-
468-6, CAS-Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird Blei nicht in das
Gas oder in die Umwelt freigesetzt. Am Ende seiner Lebensdauer muss das
Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecyclingunternehmen entsorgt
werden, um eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen
Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf
hindeuten, dass Materialien mit SVHC-Konzentrationen über 0,1% in GCE-
Produkten enthalten sind.
21/195

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Medireg ii

Inhaltsverzeichnis