Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Elektro-Altgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall, z. B. Hausmüll, entsorgt
werden. Bei der Entsorgung sind die aktuellen örtlichen nationalen / internationalen
Bestimmungen zu beachten.
Erweiterungsmodul I(N), I(Diff), Analog
Gerätehandbuch, 12/2020, L1V30408520AF-03
Instandhalten und Warten
6.4 Gewährleistung
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