9.1 Hinweise zur Entsorgung
9 Entsorgung
Zielgruppe dieses Kapitels:
Fachkräfte Schließ- und Sicherheitstechnik
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produktgeschultes Personal
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Anlagenbetreiber
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9.1 Hinweise zur Entsorgung
Gerät
Jeder Verbraucher ist nach deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet,
elektronische Altgeräte der getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung von Elektronikgeräten über
den Hausmüll ist verboten. Altgeräte können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer
Gemeinde abgegeben werden. Sie können das Gerät auch an die C.Ed. Schulte GmbH Zylinderschlossfabrik
zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass Rücksendungen ausreichend frankiert sein müssen.
Das Symbol mit der durchkreuzten Mülltonne bedeutet: Elektro-Altgeräte dürfen nicht in den
Hausmüll.
Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (EAG) nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu
Umwelt- und Gesundheitsrisiken kommen. Zudem können über die sachgerechte Entsorgung Wertstoffe
zurückgewonnen und wiederverwertet werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Schonung der
natürlichen Ressourcen darstellt.
Batterien
Jeder Verbraucher ist nach deutschem Batteriegesetz (BattG) zur Rückgabe von ge- und verbrauchten
Batterien verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien können unentgeltlich
bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder lokalen Händlern, die dem Gemeinsamen
Rücknahmesystem angeschlossen sind, abgegeben werden. Sie können von CES gelieferte Batterien auch
nach Gebrauch an die C.Ed. Schulte GmbH Zylinderschlossfabrik zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass
Rücksendungen ausreichend frankiert sein müssen.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit
schaden können. Batterien werden wiederverwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink,
Mangan oder Nickel.
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