Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

10�1 Abmessungen; 10�2 Gewährleistung Und Garantie; Umfang Der Herstellergarantie; Ausschluss Der Garantie Der Garantieanspruch Besteht Nicht - Truma S 3004 Gebrauchsanleitung

Im fahrzeug mitzuführen
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für S 3004:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Technische Daten
10.1 Abmessungen
a b
Abb� 12
Maße
a
mit Bedienteile
b ohne Bedienteile
c
ohne Chromzierleiste
mit Chromzierleiste
d
e
f
g ohne Chromzierleiste
mit Chromzierleiste
h Truma Ultraheat *
Maße in mm mit Toleranz + 2 mm / - 1 mm
10.2 Gewährleistung und Garantie
Hersteller-Garantieerklärung (Europäische Union)

10.2.1 Umfang der Herstellergarantie

Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbrau-
cher eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Ferti-
gungsfehler des Gerätes abdeckt�
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europä-
ischen Union sowie in den Ländern Island, Norwegen,
Schweiz und Türkei� Verbraucher ist die natürliche Per-
son, die als erstes das Gerät vom Hersteller, OEM oder
Fachhändler erworben hat und es nicht im Rahmen
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä-
tigkeit weiterveräußert oder bei Dritten installiert�
Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Män-
gel, die innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss
des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Verbraucher eintreten� Der Hersteller oder ein autorisier-
ter Servicepartner wird solche Mängel durch Nacherfül-
lung, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, beseitigen� Defekte Teile gehen
in das Eigentum des Herstellers bzw� des autorisierten
Servicepartners über� Sofern das Gerät zum Zeitpunkt
der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, kann
12
DE
g
e
f
d
h
S 3004
S 5004
545
568
528
550
500
530
503
533
480
501
281
374
122
217
90
120
92
122
102
102
der Hersteller im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähn-
liches Produkt liefern�
Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft für das Ge-
rät weiter� Zur Durchführung von Garantiearbeiten sind
nur der Hersteller selbst oder ein autorisierter Service-
partner berechtigt� Die im Garantiefall anfallenden Kos-
ten werden direkt zwischen dem autorisierten Service-
partner und dem Hersteller abgerechnet� Zusätzliche
Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedin-
gungen des Gerätes (z� B� Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten
Servicepartners oder Herstellers können nicht als Ga-
rantieleistung anerkannt werden�
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadens-
ersatzansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind
ausgeschlossen� Die Vorschriften des Produkthaftungs-
gesetzes bleiben unberührt�
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des
Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen
Erwerbsland bleiben durch die freiwillige Garantie des
Herstellers unberührt� In einzelnen Ländern kann es
Garantien geben, die durch die jeweiligen Fachhändler
(Vertragshändler, Truma Partner) ausgesprochen wer-
den� Diese kann der Verbraucher direkt über seinen
Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat, abwi-
ckeln� Es gelten die Garantiebedingungen des Landes,
in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbrau-
cher erfolgt ist�
10.2.2 Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
infolge unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter,
nachlässiger oder nichtbestimmungsgemäßer Ver-
wendung des Geräts,
infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder
Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und
Einbauanweisung,
infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung
entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung,
insbesondere bei Missachtung von Wartungs-, Pfle-
ge- und Warnhinweisen,
wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von
nicht autorisierten Partnern durchgeführt werden,
für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zu-
behörteilen versehen wird, die keine Originalteile
des Herstellers sind oder vom Hersteller nicht frei-
gegeben worden sind� Dies gilt insbesondere im Fall
einer vernetzten Steuerung des Geräts, wenn die
Steuergeräte und Software nicht von Truma freige-
geben wurden oder wenn das Truma Steuergerät (z�
B� Truma CP plus, Truma iNetBox) nicht ausschließ-
lich für die Steuerung von Truma Geräten oder von
Truma freigegebenen Geräten verwendet wird,
Truma S 3004 / S 5004
30090-00307 · 00 · 11/2020

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

S 5004

Inhaltsverzeichnis