NT2
1 Einleitung
1.1 Systemanforderungen
1.1.1
PC-Anforderungen
Mindestens Intel Pentium III-CPU mit 500 MHz, 128 MB RAM
eSATA-ausgestatteter PC; Windows XP/Vista
FireWire 400/800-ausgestatteter PC; Windows XP/Vista
USB 2.0-ausgestatteter PC; Windows XP/Vista
Ihr Hardwaregerät muss über den entsprechenden Anschluss verfügen (z. B. USB 2.0-Host-
Controller)
eSATA-Host-Controller; Plug-and-Play-Unterstützung und im Non-RAID-Modus Port-Multiplier
(JM36x)
1.1.2
Mac-Anforderungen
Mindestens Apple G4-Prozessor, 128 MB RAM
eSATA-ausgestatteter Mac, Mac OS 10.4 oder aktueller
FireWire 400/800-ausgestatteter Mac; Mac OS 10.2 oder aktueller
USB 2.0-ausgestatteter Mac; Mac OS 10.2 oder aktueller
Ihr Hardwaregerät muss über den entsprechenden Anschluss verfügen (z. B. USB 2.0-Host-
Controller)
eSATA-Host-Controller; Plug-and-Play-Unterstützung und im Non-RAID-Modus Port-Multiplier
(JM36x)
1.1.3
Unterstützte Festplatten
Ein oder zwei 3,5-Zoll-SATA-I- oder SATA-II-Festplatten (1,5 GB/s oder 3,0 GB/s)
20 GB - 1,5 TB pro HDD
Es werden Festplatten mit identischen Kapazitäten empfohlen
Unterstützt große Laufwerke mit mehr als 2 TB
Hinweis
Damit der Computer auf Laufwerke mit mehr als 2 TB zugreifen kann, müssen sowohl die
Hardware als auch das Betriebssystem über die Kapazität zur Unterstützung großer Laufwerke
verfügen (z. B.: WinVista 32-bit/64-bit oder Mac OS 10.4 und aktueller).
1.2 Lieferumfang
Der Lieferumfang kann je nach Verkäufer & Version variieren.
NT2-Speichergehäuse (ohne Festplatten)
Netzteil
Schnittstellenkabel
Handbuch
1.3 Über dieses Handbuch
Firmware, Bilder und Beschreibungen in diesem Handbuch können leicht von dem tatsächlichen
Produkt abweichen. Funktionen und Merkmale können sich in Abhängigkeit an die Firmware-
Version ändern. Bitte lesen Sie sich die Garantie aufmerksam durch, da diese je nach Verkäufer
variieren kann!
1.4 Marken
MS-DOS, Microsoft, Windows XP/Vista sind Marken der Microsoft Corporation.
Apple Macintosh und Mac sind Marken von Apple Computer.
Alle anderen Marken und Namen Dritter sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
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