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Registrierung, Bewertung, Zulassung Und Beschränkung Chemischer Stoffe (Reach) - Parker AC30 Serie Benutzerhandbuch

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C-41
Konformität
Umwelt
REGISTRIERUNG, BEWERTUNG, ZULASSUNG UND BESCHRÄNKUNG CHEMISCHER STOFFE (REACH)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Parker unterstützt das Ziel von REACH, das
darin besteht, einen möglichst hohen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen. Parker erfüllt alle einschlägigen
Anforderungen von REACH.
Die Registrierungsanforderungen sind für Parker nicht relevant, da Parker weder Zubereitungen herstellt noch diese nach Europa importiert.
Hersteller von Produkten (Erzeugnissen) oder deren Importeure nach Europa sind gemäß Artikel 33 der Verordnung REACH verpflichtet, die
Empfänger zu informieren, wenn ein Erzeugnis einen Stoff aus der Kandidatenliste der Substanzen mit besonders gefährlichen Eigenschaften
(SVHC) mit einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % enthält. Mit Wirkung ab dem 19. Dezember 2011 enthalten von Parker hergestellte oder
vermarktete VSD-Produkte keine Substanzen aus der REACH SVHC Kandidatenliste mit einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 %. Parker
verfolgt kontinuierlich die neusten Entwicklungen der REACH-Verordnung und informiert seine Kunden gemäß der o.g. Anforderung.
WARNING
BESCHRÄNKUNG DER VERWENDUNG GEFÄHRLICHER STOFFE (R
Dieses Produkt erfüllt alle Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf folgende Substanzen:
1) Blei (Pb),
2) Quecksilber (Hg),
3) Cadmium (Cd),
4) Sechswertiges Chrom (Cr (VI)),
5) Polybromiertes Biphenyl (PBB),
6) Polybromierter Diphenylether (PBDE).
HS)
O
Serie AC30V Antrieb mit variabler Drehzahl

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