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Aufnahme Der Laserstrahlung; Klassifizierung Und Gefährlichkeit; Abbildung 83: Querschnitt Eines Auges - Datalogic Ulyxe Betriebsanleitung

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AUFNAHME DER LASERSTRAHLUNG

Das menschliche Gewebe absorbiert die elektromagnetische Strahlung je nach Wellenlänge der Strahlung in
unterschiedlicher Weise. Sowohl das Auge als auch die Haut verfügen über eine Art von „Vorbereitung" bezüglich
der Aufnahme gewisser Wellenlängen und sind dagegen gegenüber anderen Wellenlängen unempfindlicher. Im
spezifischen Fall des Auges lassen die Hornhaut und die Linse bis hin zur Netzhaut, wenn auch mit verschiedenen
Dämpfungen, alle Wellenlängen, die von 400 bis 1400 nm reichen, durch, d.h. das Spektrum innerhalb des Lichts im
sichtbaren Bereich bis zum Infrarot IRA. Es wird daher gleich darauf hingewiesen, dass die Strahlung des Laser
Nd:YVO
(mit einer Länge von 1064 nm) innerhalb dieser Spanne liegt, was zu einer direkten Aussetzung der
4
Netzhaut führt!
Hinsichtlich der Haut resultiert das „biologische Fenster" bezüglich der Absorbierungsprozentwerte unterschiedlich,
aber hinsichtlich der Wellenlängen nicht unähnlich. Sehr unterschiedlich dagegen sind, wie leicht voraussehbar, die
maximal zulässigen Aussetzungswerte für die Haut gegenüber den für das Auge tolerierbaren Werten.
Was den Schadensmechanismus, den die absorbierte Strahlung hervorrufen kann, anbelangt, ist zu
berücksichtigen, dass auch dieser von der Wellenlänge abhängt. Kurze Wellenlänge (Ultraviolett: UV-C
180÷280 nm; UV-B 280÷315 nm, UV-A 315÷400 nm) erzeugen generell photochemische Effekte:
Katarakt bzw. Trübung der Augenlinse
melanische Färbung bzw. Rötung der Haut
Darüber liegende Wellenlängen (Infrarotstrahlen: IR-A 780÷1400 nm; IR-B 1400÷3000 nm; IR-A 3000÷10
nm) erzeugen generell thermische Effekte:
Ablösung und Photo-Gerinnung der Netzhaut
Hautverbrennungen
Der hervorgerufene Schadensgrad hängt natürlich von der aufgenommenen Strahlenmenge und von der
momentanen Leistungsstärke der Strahlenquelle ab.
KLASSIFIZIERUNG UND GEFÄHRLICHKEIT
Die betreffende Richtlinie hat verschiedene Gefährlichkeitsklassen der Laser festgelegt, die von deren Fähigkeit,
abhängen, Personen Schäden zuzufügen. Diese reichen von Lasern der Klasse 1 (von Natur aus unter jeder
Bedingung sicher) bis zu Lasern der Klasse 4 (gefährlich unter verschiedenen Bedingungen).
Unter die Klasse 4 fallen die Laser, die Gefahren erzeugen können, und dies nicht nur durch direkte oder
reflektierende Strahlen, sondern auch durch diffuse Strahlung! Diese Laserquellen können eine erhebliche Gefahr
für die Haut und eine Brandgefahr für entflammbares Material darstellen. Aus diesem Grund muss der Anwender
alle Abgrenzungsmaßnahmen gegenüber den Strahlen vorsehen, um sicherzustellen, dass diese am Ende ihres
Nutzwegs enden; außerdem muss der Bediener über die von der Aussetzung an Laserstrahlen ausgehenden
Gefahren informiert worden sein und die hierfür vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen bzw. eine
zertifizierte Strahlenschutzbrille tragen.
HINWEIS:
Das Lasergerät Ulyxe™ enthält eine unsichtbare Quelle der Klasse 4.

Abbildung 83: Querschnitt eines Auges.

ANHANG D
ULYXE™ – Betriebsanleitung
E6
73

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