SICHERHEITSHINWEISE
FÜR VALETTA ZIP-FENSTERMARKISE
1.
CE-Konformitätszeichen, bestehend aus dem in der Richtlinie 93/68/EWG festgelegten CE-Zeichen
2.
Name oder Identifizierungscode und die eingetragene Anschrift des Herstellers.
3.
Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das CE-Zeichen aufgebracht wurde.
4.
Nummer der Europäischen Norm
Beschreibung des Produktes und Informationen über die durch Bestimmung geregelten Kenndaten. Windwiderstandsklasse
1.8
AUFSTIEGSHILFEN
Aufstiegshilfen dürfen nicht an der Beschattung angelehnt oder befestigt werden. Sie müssen einen festen Stand haben und genügend Halt bieten.
Verwenden sie nur Aufstiegshilfen welche eine ausreichend hohe Tragkraft haben.
1.9
ABSTURZSICHERUNG
Bei Arbeiten in größeren Höhen (>2m) besteht Absturzgefahr. Es sind geeignete Absturzsicherungen zu nutzen. Glasflächen, Lichtbänder und andere
nicht durchbruchsichere
Flächen dürfen nicht als Standplatz dienen. In solchen Fällen sind Lastverteilungsplatten zu verwenden.
Treffen sie Schutzmaßnahmen wie Absperrung des Bereiches unterhalb ihrer Montagestelle, um Verletzungen unbeteiligter Personen zu verhindern.
1.10 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Beim Bohren der Dübellöcher tragen sie zum Schutz ihrer Augen vor Splitter eine Schutzbrille.
1.11 ENERGIELEITUNG
Vergewissern sie sich vor Beginn, dass im Bereich der Bohrung kein Strom - oder Gasleitungen verlaufen.
1.12 ELEKTROANSCHLUSS
Die Beschattung darf nur angeschlossen werden, wenn die Angaben des Elektroantriebes mit der Stromquelle übereinstimmen. Die Daten des
Elektroantriebes entnehmen sie bitte der beiliegenden Montageanleitung. Die beigefügten Montagehinweise der mitgelieferten elektrischen
Komponenten sind unbedingt zu beachten.
1.13 TEILMONTIERTE BESCHATTUNG
Bei werksseitig teilmontierten Beschattungen - z.B. gekoppelte Anlagen ohne Tuch - sind die unter Federspannung stehenden Teile (siehe Kennzeichnung
am Produkt) gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. Diese Sicherung darf erst nach der kompletten Montage entfernt werden.
Es besteht eine hohe Verletzungsgefahr durch die unter Federspannung stehenden gekennzeichneten Beschattungsteile.
1.14 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Beschattungen dürfen nur für ihren in der Bedienungsanleitung definierten Verwendungszweck eingesetzt werden. Veränderungen, wie An- und
Umbauten, die nicht vom Hersteller vorgesehen sind, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers vorgenommen werden.
Zusätzliche Belastungen der Beschattung durch angehängte Gegenstände oder durch Seilabspannungen können zu Beschädigungen oder zum Absturz
der Beschattung führen und sind daher nicht zulässig.
1.15 UNKONTROLLIERTE BEDIENUNG
Bei Arbeiten im Fahrbereich der Beschattung muss die automatische Steuerung ausgeschaltet werden. Es besteht Quetsch- und Absturzgefahr. Zusätzlich
muss sichergestellt sein, dass die Anlage nicht unbeabsichtigt manuell bedient werden kann.
Hierzu ist die Stromzufuhr zu unterbrechen, z.B. die Sicherung auszuschalten oder die Steckerkupplung am Motor zu trennen. Ebenso muss bei manuel-
ler Bedienung die Bedienkurbel ausgehängt und sicher verwahrt werden.
Werden Beschattungen von mehreren Nutzern betrieben, muss eine vorrangig schaltende Verriegelungsvorrichtung (kontrollierte Stromunterbrechung
von außen) installiert werden, die jegliches Ein- und Ausfahren der Beschattung unmöglich macht.
1.16 PROBELAUF
Beim ersten Ausfahren darf sich niemand im Fahrbereich oder unter der Beschattung befinden. Die Befestigungsmittel und Konsolen sind nach dem
ersten Ausfahren einer optischen Kontrolle zu unterziehen.
Für Probeläufe niemals Automatiksteuerungen oder Schalter benutzen, bei denen die Beschattung nicht im Blickfeld des Bedieners liegt (Gefahr des
unbeabsichtigten Anlaufes). Die Benutzung eines Probekabels zum Motoranschluss wird empfohlen.
Die beiliegende Montage- und Einstellanleitungen des Motor-, Schalter- und Steuerungsherstellers sind zu beachten.
1.17 QUETSCH- UND SCHERBEREICH
Es besteht Gefahr durch Quetsch- und Scherbereiche zwischen Ausfallprofil und Hülse/Kassette bzw. Abdeckungen und im Bereich der Gelenkarme,
sowie sich begegnenden Profilen. Kleidungsstücke bzw. Körperteile können von der Anlage erfasst und mit eingezogen werden!
Wird die Beschattung in einer Höhe unter 2.5 Meter über zugänglichen Verkehrswegen montiert, so darf die Beschattung nur durch einen Tastschalter
mit Sicht auf die sich bewegenden Teile betätigt werden. Elektrische Steuerungen, Funkantriebe mit Rastschaltern, Rastschalter usw. sind in diesem Fall
nicht zulässig.
Der Tastschalter muss in Sichtweite des Ausfallprofils, aber von den beweglichen Teilen entfernt, in einer Höhe von vorzugsweise 1,3 Meter angebracht
werden (nationale Bestimmung hinsichtlich behinderter Personen sind zu beachten).
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Rev. 0/2021_
Technische Änderungen vorbehalten.
04.2021