2
SICHERHEITHINWEISE
2.1
Auschlussklausel
Der Drillmat III ist ausschließlich für die Verwendung in der Landwirtschaft
bestimmt.
Jede
Verantwortungsbereich des Herstellers.
Für alle daraus folgenden Schäden an Personen und oder Sachen haftet der Hersteller
nicht. Alle Risiken, die aus der Verwendung der Einrichtung außerhalb ihrer
Bestimmung folgen, trägt der Benutzer allein.
Zur bestimmten Verwendung gehört ebenfalls die Einhaltung der durch den
Hersteller vorgeschriebenen Betriebs- und Wartungsbedingungen.
Entsprechende Vorschriften zur Unfallverhütung, sowie auch sonstige allgemein
anerkannte sicherheitstechnische, industrielle, gesundheitliche Regeln und Regeln
über den Straßenverkehr müssen eingehalten werden. Eigenständige Änderungen an
dem Gerät schießen den Hersteller von der Haftung aus.
2.2
Sicherheitsmaßnahmen
Geben Sie immer auf dieses Symbol für einen Hinweis auf eine wichtige
andere
Installation
W a r n u n g !
Sicherheitsmaßnahme acht.
Bedeutet ACHTUNG! Seien Sie vorsichtig!
Es geht um Ihre Sicherheit!
oder
Verwendung
6
liegt
nicht
im