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Dräger DOB-HT 200 Gebrauchsanweisung Seite 6

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Merkmale der Dräger Handumfüllpumpe
– Einfache Handhabung.
– Raumsparende Bauweise.
– Betriebsfertiges Aggregat.
– TÜV- Zertifikat.
– Manometer in Sicherheitsbauweise.
– Berstsicherung (280±20 bar) zur Eigensicherung
des Gerätes.
– Werkzeugtasche inklusive Ersatz-Dichtungsringen
im Lieferumfang der Dräger Handumfüllpumpen ent-
halten.
– Umfangreiche Zubehör- und Ersatzteilsets erhält-
lich.
– In einigen Versionen sind Hochdruckschläuche im
Lieferumfang enthalten.
Transportbehälter
Der Aluminium-Transportbehälter/HG (A) und der Kun-
stoff-Transportbehälter/HT (B) schützen vor Witte-
rungseinflüssen.
A
Unfallverhütung
Vor Inbetriebnahme der Umfüllpumpe sind die gesetzli-
chen Bestimmungen - in Deutschland die Druckgeräte-
Richtlinie (DGRL) und die Technischen Regeln für
Druckgase (TRG) - zu beachten.
WARNUNG
Bei Sauerstoffumfüllpumpen besteht Brandgefahr.
Sauerstoffführende Teile der Umfüllpumpe öl- und fett-
frei halten. Kein offenes Feuer und Rauchen in Räum-
en, in denen Sauerstoff umgefüllt wird oder Sauerstoff
austreten kann. Arbeitskleidung öl- und fettfrei halten.
Mit Öl und Fett verunreinigte Kleidung muss gewech-
selt werden. Mit Sauerstoff durchsetzte Kleidung ist
vor dem Umgang mit Feuer oder bei Gefahr durch
andere Zündquellen zu wechseln oder ausreichend zu
lüften. Öle, Fette und andere Materialien, die nicht für
Sauerstoff geeignet sind, können in Verbindung mit
Sauerstoff explosionsartig verbrennen und zu schwe-
ren Verletzungen führen.
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B
Alle Ventile langsam und vollständig öffnen – dadurch
wird eine Wärmeentwicklung durch Druckstöße verhin-
dert.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in
Deutschland – dürfen Füllanlagen nur von Personen be-
dient und gewartet werden, die das 18. Lebensjahr voll-
endet haben, die erforderliche Sachkunde besitzen, und
erwarten lassen, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig er-
füllen.
Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und
wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen, min-
destens jedoch jährlich, zu unterweisen. Sie müssen
unterwiesen sein im Umgang mit den besonderen Ge-
fahren von Druckgasen und Sauerstoff und in den Si-
cherheitsvorschriften. Sie müssen die Maßnahmen bei
Störungen, Schadensfällen und Unfällen kennen. Sie
müssen unterwiesen sein in der Handhabung der Feu-
erlöscheinrichtungen, den Schutzausrüstungen und in
der Bedienung und Wartung.
Nur einwandfreie Geräteflaschen füllen.
Es dürfen nur Druckgasflaschen gefüllt werden, die den
gültigen Vorschriften und Gesetzen am Aufstellort ent-
sprechen. Nach z. B. Betriebssicherheitsverordnung
und TRG 402 dürfen nur Druckgasflaschen gefüllt wer-
den, die mit dem Prüfzeichen und dem Prüfdatum des
Sachverständigen sowie mit der Angabe der Prüffrist
versehen sind. Die Prüffrist darf nicht verstrichen sein.
Die Druckgasflaschen dürfen keine Mängel aufweisen,
durch die Personen gefährdet werden könnten. Die
Druckgasflaschen müssen für den vorgesehenen Be-
triebsdruck (Fülldruck) zugelassen sein.
Wenn die Ausrüstungsteile der Druckgasflaschen nicht
mit dem Prüfzeichen und dem Prüfdatum des Sachver-
ständigen versehen sind, darf die Druckgasflasche nur
gefüllt werden, wenn diese Ausrüstungsteile der Bauart
nach zugelassen sind.
Größere Druckgasflaschen (Durchmesser größer
140 mm, Inhalt größer 7 L), Druckgasflaschen mit Fuß
und Flaschenpakete, die wegen ihres Gewichtes nicht
direkt an den jeweiligen Füllanschluss angeschlossen
werden können, auf den Boden legen, gegen Rollen si-
chern und über einen Füllschlauch (Zubehör) verbin-
den.

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